Angesichts eines Mangels an Hausärzten plant die Schweiz, dass Pflegespezialisten künftig bestimmte Aufgaben übernehmen und ihre Leistungen direkt von den Krankenkassen abrechnen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung angeordnet, um dies zu ermöglichen. Die Pflegefachleute sollen fortan in der Grundversorgung tätig sein und so beispielsweise Pflegeteams sowie Ärztinnen entlasten.
Um diese erweiterten Aufgaben wahrnehmen zu können, ist ein Masterabschluss im Bereich “erweiterter Pflegepraxis” erforderlich. Dies setzt gesetzliche Anpassungen voraus, die derzeit parlamentarisch diskutiert werden.