Ein ehemaliges Mitglied des Stadtluzerner SVP-Teams hatte kritische Informationen offengelegt. Daraufhin wurde die damalige Parteiführung Dieter Haller und Timo Lichtsteiner juristisch belangt, da sie in einer Mitteilung an die Medien ihren ehemaligen Parteikollegen Yves Holenweger falscher Behauptungen bezichtigten. Holenweger hatte zuvor berichtet, dass Haller 25’000 Franken vom Parteikonto auf sein Privatkonto überwiesen hat – ein Akt, der später als Veruntreuung geahndet wurde (Verhandlung zum Nachlesen). Das Bezirksgericht Luzern musste nun klären, ob die Medienmitteilung eine ehrverletzende Straftat darstellte. Am 12. Mai kam das Gericht zu dem Schluss, dass Haller sich der Verleumdung und Lichtsteiner der üblen Nachrede schuldig gemacht haben, indem sie Holenweger “gegenüber Dritten einem Verdacht unehrenhaften und strafbaren Verhaltens ausgesetzt” hätten. Beide bestritten dies vor Gericht bis zuletzt (Verhandlung zum Nachlesen). Vor diesem Urteil waren beide bereits per Strafbefehl verurteilt worden, den sie aber angefochten hatten.
Das Gericht hat Dieter Haller, den ehemaligen Parteipräsidenten, zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Timo Lichtsteiner, der ehemalige Vizepräsident, erhielt eine bedingte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken mit ebenfalls zweijähriger Probezeit. Beide müssen zudem 1500 Franken Gerichts- und Verfahrenskosten sowie hälftig rund 6300 Franken Anwaltskosten für Holenweger tragen.
Nach dem Urteil gab Lichtsteiner an, es zu akzeptieren, bedauerte den Vorfall und sprach von einer damals innerparteilich angespannten Situation. Er betonte, dass er niemals persönliche Angriffe gegen Holenweger beabsichtigt habe und hoffe nun auf einen Schlussstrich unter die Angelegenheit. Haller äußerte sich weiterhin nicht.
Verwendete Quellen:
– Urteilsdispositiv
– Telefonischer Austausch mit Dieter Haller und Timo Lichtsteiner
– Schriftlicher Austausch mit Timo Lichtsteiner