Am Donnerstag widmet sich der Nationalrat einer Diskussion über mögliche Lockerungen der Regelungen zur Einbürgerung. Anlass ist die Demokratie-Initiative, welche eine verkürzte Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz fordert und einheitliche Verfahren anstrebt.
Die von der zivilgesellschaftlichen Allianz «Aktion Vierviertel» eingebrachte Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» verlangt, dass künftig der Bund und nicht mehr die Kantone für die Gesetzgebung im Bereich Einbürgerungen zuständig sind. Zudem soll nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes in der Schweiz ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen, vorausgesetzt werden Grundkenntnisse einer Landessprache sowie das Fehlen von Gefährdungen für die Sicherheit und schweren Verbrechen. Es sollen keine weiteren Kriterien gelten.
Momentan kann eine Einbürgerung beantragt werden, wenn man über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt und seit zehn Jahren in der Schweiz lebt. Die kantonalen Gesetze sehen zusätzlich einen Mindestaufenthalt von zwei bis fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Die Kantone haben die Möglichkeit, weitere Voraussetzungen zu definieren und das Verfahren auf ihrem Gebiet festzulegen.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) lehnt diese Initiative ab und schlägt stattdessen einen Gegenvorschlag vor. Sie kritisiert die verkürzte Mindestaufenthaltsdauer sowie das Wegfallen des erforderlichen Wohnsitzes in einer Gemeinde oder einem Kanton.
Auch bemängelt sie den weitgehenden Verlust von Integrationskriterien, was zu mangelnder Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen führen könnte. Dies sei jedoch entscheidend für die Akzeptanz des Bürgerrechts und eine nachhaltige Integration.
Die Mehrheit steht auch der Idee kritisch gegenüber, die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden einzuschränken, wie es die Initiative vorsieht. Die Minderheit unterstützt hingegen das Ansinnen und sieht in einheitlichen Regelungen eine Verbesserung der Transparenz und Gleichbehandlung.
Obwohl keine Gegenvorschläge geplant sind, wird dennoch über alternative Verfassungsartikel diskutiert. Eine rot-grüne Minderheit setzt sich für die Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration ein; bisher ist dies nur für die dritte Generation möglich.
Schliesslich möchte die SVP, dass bei einer künftigen Einbürgerung auf andere Staatsangehörigkeiten verzichtet werden muss. Aktuelle Doppelstaater sollen jedoch beide Pässe behalten dürfen.