Dank intensivem Lobbying darf der lukrative Müllhandel weiterhin in die Schweiz gelangen. Es wäre unklug, einfach auf den Goodwill der Nachbarländer zu setzen. Die Annahme von fremdem Abfall und das Streben danach, diese Praxis fortzusetzen, spiegelt eine aktuelle Kontroverse zwischen der Schweiz und der EU wider. Seit Jahrzehnten transportieren ausländische Grenzregionen ihre Siedlungsabfälle in Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen, die dadurch Gewinn erzielen. Regionen wie Vorarlberg oder Südbaden profitieren ebenfalls stark von dieser Praxis, da sie auf den Bau kostenintensiver Anlagen oder lange Transportwege verzichten können – ein scheinbarer Win-win-Zustand. Eine neue EU-Verordnung drohte dieses Arrangement zu beenden. Sie zielt darauf ab, den Mülltransport in arme Weltregionen zu verhindern und erlaubt nur noch Abfalltransfers zwischen EU- und EWR-Ländern. Da die Schweiz nicht zu diesen Gruppen gehört, wäre sie vom Handel ausgeschlossen gewesen. Nach monatelangem Lobbying von Schweizer Departementen, Kantonen und Vertretern der grenznahen Gebiete hat die EU-Kommission am Mittwoch eine Revision vorgestellt, die den Status quo beibehalten könnte, sofern auch Parlament und Rat zustimmen. Beide Seiten atmen auf. Die oft als bürokratisch kritisierte EU-Kommission verdient Anerkennung für ihre pragmatische Lösungssuche, obwohl sie dadurch ein eigenes Versäumnis eingesteht. Es ist ungewöhnlich und peinlich zugleich, dass die Schweiz im Gesetzgebungsprozess übersehen wurde – trotz ihrer zentralen Lage in Europa und ihres intensiven Müllhandels mit den Nachbarn. Für die Schweiz birgt dies eine innenpolitische Dimension. Hätte der Abfallexport verboten werden, hätten Gegner einer engeren Anbindung argumentiert: Lassen wir uns nicht von der Brüsseler Bürokratie vereinnahmen. Ein Vorstoss im Nationalrat (Titel: „Wenn Regulierung gesunden Menschenverstand verdrängt“) illustriert dies. Die nun vorliegende Lösung könnte als Argument für die neuen Abkommen Bilaterale III dienen, welche das «decision shaping» – rechtzeitige Konsultation bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten – institutionalisieren würden. Dies ist besonders wichtig angesichts der dynamischen Rechtsübernahme in den Verträgen. Als die schädlichen Auswirkungen einer Brüsseler Regulierung erkannt wurden, war der Gesetzgebungsprozess bereits weit fortgeschritten und die Bereitschaft, eine Ausnahme für das oft als Sonderfall betrachtete Land zu machen, gering. Vor wenigen Monaten äußerte sich die EU-Kommissarin unverblümt: Die Schweiz habe selbst entschieden, nicht dem EWR beizutreten. Dank einer koordinierten Aktion konnte der Bund Schlimmeres verhindern – ein Verdienst der vorhandenen Expertise und Vernetzung in Brüssel. Ob dies ohne die Unterstützung von EU-Staaten möglich gewesen wäre, bleibt fraglich und hätte länger gedauert. Eine rechtzeitige Information über relevante EU-Pläne ist ein Fortschritt für die Schweiz.