Ein geplantes Projekt des Kantons Luzern, Mobilitätsgutscheine für seine Angestellten einzuführen, ist aufgrund eines Missverständnisses gescheitert. Ursprünglich sollten Angestellte mit einem Pensum von 20 bis 49,9 Prozent jährlich Gutscheine im Wert von 150 Franken erhalten und solche ab einem Pensum von 50 Prozent Gutscheine über 300 Franken. Der Regierungsrat beantragte dafür Mittel in Höhe von 18,25 Millionen Franken, um die Angestellten zur Nutzung von Bus und Bahn zu motivieren.
Jedoch erklärte der Kanton kürzlich aufgrund vermeintlicher Änderungen durch den Bund, dass das Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden könne. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wies jedoch darauf hin, dass keine Regeländerung erfolgt sei und solche Gutscheine immer als lohnrelevante Gratisabgaben betrachtet wurden.
Der entscheidende Punkt war die Unterscheidung zwischen einem Rabatt und einer Gratisgabe. Letztere zählt zum Lohnbestandteil, was im vorliegenden Fall zu Verwirrungen führte. Bereits politisch umstritten, stand das Projekt in der Staatspolitischen Kommission des Kantonsrats auf wackeligen Beinen. Obwohl eine Mehrheit die Idee unterstützte, wurde bemängelt, dass die Gutscheine nicht personalisiert und zweckgebunden seien.
Einige Mitglieder kritisierten weiterhin, der Kanton würde sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Zustimmung der Kommission war an Bedingungen geknüpft: Die Gutscheine sollten ausschließlich für nachhaltige Mobilität zum Arbeitsort genutzt werden.
Über die weitere Entwicklung des Projekts ist noch nichts festgelegt. Sicher ist nur, dass der Kantonsrat den geplanten Diskussionspunkt am nächsten Montag aus dem Programm streichen wird.