Die Schweizer Regierung verhandelt derzeit behutsam einen Zoll-Deal mit den USA, wobei öffentliche Äußerungen rar gesät sind. Laut Helene Budliger Artieda, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), ist es wichtig, dass die Schweiz vorsichtig kommuniziert: «Wir wissen, dass jedes Komma gelesen wird», sagte sie auf dem Gewerbekongress des Schweizerischen Gewerbeverbands. Sie verhandelt technisch auf dieser Ebene und betonte, dass Interviews in den USA genau analysiert werden.
Das Seco erhält regelmäßig Rückmeldungen aus den USA zu öffentlichen Stellungnahmen der Schweiz, was laut Budliger Artieda nicht besonders hilfreich ist. Daher hält sie sich momentan mit weiteren Informationen über die Gespräche zurück. Die Verhandlungen zielen darauf ab, eine dauerhafte Vereinbarung auf Basis einer im November 2025 unterzeichneten Absichtserklärung zu erreichen. Damals gelang es der Schweiz, den von Präsident Trump verhängten Zollsatz von 39 Prozent auf 15 Prozent zu senken.
Ein wesentlicher Bestandteil des Deals war die Verpflichtung der Schweizer Unternehmen, rund 200 Milliarden Dollar in den USA zu investieren, vor allem die Pharmaindustrie. Die USA sind jedoch nicht bereit, dafür alle Türen zu öffnen. Budliger Artieda klärte auf, dass das Hauptinteresse der Trump-Regierung auf der Goldproduktion lag – eine Reaktion auf das «Gespenst der De-Dollarisierung», das durch den Iran-Krieg verstärkt wird.
Es gibt Schweizer Unternehmen, die trotz des Urteils des obersten US-Gerichts, dass die Zölle illegal sind, von einer Rückforderung absehen. Sie befürchten einen Reputationsschaden in den USA und könnten dadurch langjährige Kundenbeziehungen gefährden. Der Vizedirektor von Swissmem, Jean-Philippe Kohl, bestätigte dies insbesondere bei Unternehmen, die staatliche Einrichtungen der USA beliefern.
Firmen, die sich dennoch an die Rückforderung wagen, stehen vor einem komplexen Prozess. Switzerland Global Enterprise (S-GE) bietet Webinare zur Erklärung dieser komplizierten Situation an. Die US-Zollbehörden verlangen bei der Antragsprüfung eine Null-Fehler-Toleranz, was den Prozess besonders mühsam macht.
Der Handelsexperte Lee Smith erwartet erste Rückzahlungen ab dem 11. Mai, obwohl die US-Behörden bis zum 5. Juni Berufung einlegen können. Unternehmen müssen zudem bedenken, dass im April 2027 die Verjährungsfrist für ihre Ansprüche endet.
Die Situation wird durch jüngste Entscheidungen eines amerikanischen Handelsgerichts weiter verkompliziert, das auch neue Übergangszölle als unrechtmäßig einstufte. Obwohl die Schweizer Verhandlungsführer unter Druck stehen und eine Untersuchung der Regierung Trump gegen sie vorantreiben, betonte Budliger Artieda, dass die Schweiz mit ihrer spezialisierten Industrie, wie Raumfahrt-Kühlgeräten oder Kampfjetteilen, wichtige Verhandlungskarten besitzt. Diese müssen jedoch nicht eingesetzt werden.