Der Bündner Investor Remo Stoffel fühlt sich durch die GKB und deren Tochtergesellschaft, die BZ Bank, übervorteilt. Dieser Konflikt stellt für die Staatsbank ein Reputationsrisiko dar. Klagen von unzufriedenen Kunden sind für Banken keine Seltenheit, doch der Fall ist außergewöhnlich: Die Graubündner Kantonalbank (GKB) muss eine Forderung nach Schadenersatz in Höhe von einer halben Milliarde Franken veröffentlichen, da sie als börsennotierte Gesellschaft kursrelevante Informationen sofort bekanntgeben muss. Bekannt wurde die GKB auch durch Stoffels Projekt eines 381 Meter hohen Turms in Vals vor zehn Jahren.
Der Vorwurf ist besonders brisant, da er kurz vor der jährlichen Generalversammlung der Kantonalbank auftritt, einem Ereignis mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit. Eine Sprecherin bestätigte, dass die Klage von Stoffels Immobilienfirma Priora eingereicht wurde und sich gegen GKB und BZ Bank richtet.
Stoffel hatte 2018 über die BZ Bank 200 Millionen in United Grinding investiert, eine Maschinenbaufirma im Besitz von Martin Ebner. Für einen Zusammenschluss mit einem Teil des Industriekonzerns Georg Fischer war eine Kapitalerhöhung notwendig, an der Stoffel als Mitinvestor teilnehmen wollte. Er wirft der BZ Bank vor, ihre Pflichten vernachlässigt zu haben, was ihm finanziellen Schaden zugefügt habe.
Die Klage wurde beim Vermittleramt Höfe in Freienbach eingereicht und richtet sich gegen aktuelle und ehemalige Vertreter der BZ Bank. Gegen die Vorwürfe wenden sich sowohl die GKB als auch ihre Tochtergesellschaft. Kritiker behaupten, Stoffel nutze den Streit, um seine Investition zu verkaufen.
Stoffels Verhältnis zur Heimat ist zwiespältig; obwohl er Verbundenheit empfindet, fühlt er sich ungerecht behandelt. Der Konflikt mit Martin Ebner hat ihre Freundschaft belastet. Stoffel lebt heute in Dubai.
Trotz des Selbstbewusstseins der GKB und ihres Umfelds sieht man die Klage als unwahrscheinlich an, jedoch nicht ohne Risiken für das Ansehen der Bank. Die Aktien der GKB verloren infolge der Vorwürfe mehr als zehn Prozent ihres Wertes.
Rechtsprofessor Harald Bärtschi erläutert, dass die Forderung im Schlichtungsstadium noch keinen formellen Prozess bedeutet, jedoch psychologischen Druck ausüben kann. Der Kanton könnte bei einem negativen Ausgang der Klage als Garantiegeber einspringen müssen.
Politiker zeigen sich gelassen; Regierungspräsident Martin Bühler betont die Stärke und Kapitalisierung der GKB, während der Große Rat keine politische Aktivität sieht. Die Finma kommentiert nicht.
Die Übernahme der BZ Bank zielte auf eine Erweiterung der Anlageexpertise ab. Trotz positiver Bewertungen steht die Frage im Raum, ob dadurch unerwünschte Risiken eingegangen wurden. Martin Ebner, Gründer der BZ Bank, bleibt einflussreich.
Die GKB zeigt sich gegenüber einer Einigung mit Stoffel skeptisch und will keine weiteren Beteiligungen außerhalb des Kantons übernehmen.