Der Bund möchte die Überwachung des regionalen Personenverkehrs verstärken, was Druck auf mehrere Linien in der Zentralschweiz ausübt. Insbesondere sollen S-Bahnen sowie überregionale Bus- und Tramlinien strengeren Vorgaben unterliegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Ende April neue Kostendeckungsschwellen kommuniziert, wie von «CH Media» berichtet wird. Diese könnten die Betriebsfähigkeit von sechs Buslinien in den Kantonen Zug und Luzern beeinträchtigen.
Die neuen Vorgaben betreffen Linien mit einem Halbstundentakt oder häufigerem Verkehr, die nun mindestens 30 Prozent der Kosten selbst tragen sollen. Fällt diese Marke nicht, müssen Kantone aufstocken, andernfalls droht eine Reduktion des Angebots.
In Zug und Luzern sind sechs Linien betroffen: Die Linie 22 von Ebikon nach Gisikon-Root, die Linie 609 von Oberägeri nach Sattel und Rothenthurm sowie die Linie 622 von Meggen nach Immensee. Weiterhin stehen die Linie 631 von Baar nach Sihlbrugg/Neuheim, die Linie 636 von Baar nach Steinhausen Sennweid und die Linie 651 von Rotkreuz nach Hünenberg Rony zur Diskussion.
Derzeit ist ungewiss, ob diese Linien tatsächlich seltener verkehren werden; es handelt sich um eine aktuelle Momentaufnahme durch den Bund. René Hutter, Leiter des Zuger Amts für Raum und Verkehr, möchte noch keine Aussagen zu Fahrplananpassungen treffen. Die erforderlichen Offerten liegen erst Ende April 2028 vor.
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL), betroffen durch die Linie 22 zwischen Ebikon und Gisikon-Root, wird gemäß Sprecherin Karin Della Torre zu gegebener Zeit mögliche Optionen prüfen. Entscheidend ist der zusätzliche Anteil, den der Verbund tragen müsste. Eine Tragfähigkeit innerhalb der Mittel könnte notwendig sein, um das Angebot aufrechtzuerhalten.
Für Linien im Halbstundentakt gilt weiterhin ein Schwellenwert von 20 Prozent Kostendeckung. Bei einem Anteil von 10 Prozent bleibt die Regelung bestehen, wenn es sich um die einzige Erschließung eines Ortes handelt und maximal 18 Fahrten pro Tag angeboten werden. Die neuen Vorgaben befinden sich noch bis Ende Mai in der Anhörungsphase und sollen ab dem Jahr 2029 wirksam werden.