Die parlamentarische Oberaufsichtskommission hat in einer Untersuchung Mängel bei der Planung, Steuerung und Aufsicht großer Bahninfrastrukturprojekte festgestellt. In ihrem Bericht, veröffentlicht am Dienstag von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S), wird der Bundesrat aufgefordert, die Empfehlungen zur Verbesserung zu berücksichtigen.
Obwohl das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) grundsätzlich effizient arbeitet, fordert der Bericht eine klarere Abgrenzung zwischen Aufsichts- und Steuerungsaufgaben des Bundes. Eine zu enge organisatorische Nähe innerhalb des BAV könnte die Unabhängigkeit bei Entscheidungen gefährden. Sowohl das Amt als auch die betroffenen Bahngesellschaften neigen dazu, Kosten zu unterschätzen und unrealistisch kurze Fristen anzugeben.
In den letzten Jahren traten bei mehreren Bahnprojekten erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen auf, was wiederum geplante Vorhaben verzögert. Die parlamentarische Kommission sieht hierin ein Problem des dualen Finanzierungs- und Steuerungssystems für Bahninfrastrukturprojekte. Diese Systematik verursacht unnötige Verfahrenskomplexität, da sich die Finanzierung und Überwachung je nach Kategorie unterscheiden.
Die GPK-S empfiehlt, das System gründlich zu überprüfen, insbesondere im Kontext der Arbeiten zur Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur unter dem Titel “Verkehr ’45”. Auch die Informationsweitergabe durch Infrastrukturbetreiber an das BAV sollte verbessert werden, um eine effektivere Kostenkontrolle zu erreichen.
Des Weiteren gibt es Verbesserungspotenzial bei den Verantwortlichkeiten: Die Einbeziehung von Kantonen und Gemeinden in die Projekte erfolgt nicht einheitlich. Das föderalistische System Schweiz erfordert eine Berücksichtigung aller staatlichen Ebenen.
Das BAV ist sich der wiederkehrenden Probleme bewusst, und der Bundesrat hat bereits Maßnahmen zur Anpassung des Planungsverfahrens in Erwägung gezogen. Nun muss er auf die sieben Empfehlungen der GPK-S reagieren.