Per Mitte Juni wird die Schweiz den Asyl- und Migrationspakt der Europäischen Union partiell implementieren. Der Bundesrat hat diese Rechtsanpassungen genehmigt, wie er am Mittwoch bekannt gab. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 12. Juni 2026 in Kraft, nachdem das Parlament sie im Vorjahr verabschiedete.
Der Pakt zielt darauf ab, die Kontrollen an den EU-Aussengrenzen zu verstärken und die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu reduzieren. Es wird vorgeschlagen, personenbezogene Daten einheitlich zu erfassen, um Personen an den Schengen-Außengrenzen schnell zu identifizieren, registrieren und dem entsprechenden Verfahren zuzuordnen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies das Schweizer Asylsystem entlasten wird. Europaweit tritt der Pakt am 12. Juni in Kraft.
Als Schengen- und Dublin-Staat setzt die Schweiz den Pakt nur teilweise um, da nicht alle Aspekte in den Vertragsbereich mit der EU fallen. Die Schweiz beabsichtigt, freiwillig am Solidaritätsmechanismus des Paktes teilzunehmen.
Dieser Mechanismus soll Länder an den Aussengrenzen entlasten, die ein erhöhtes Migrationsaufkommen verzeichnen. Andere Staaten sollen durch finanzielle Unterstützung, Übernahme von Asylsuchenden oder andere Maßnahmen beitragen. Ein Vertrag ist nötig, damit sich die Schweiz am Mechanismus beteiligen kann, und wird laut einem Sprecher des SEM erst nach 2028 erwartet. Die Modalitäten der Teilnahme werden jährlich neu bestimmt.