Ab dem 12. Juni 2026 wird die Schweiz bestimmte Aspekte des EU-Asyl- und Migrationspakts einführen, wie vom Bundesrat beschlossen wurde. Diese Entscheidung folgt auf die Verabschiedung der Gesetzesänderungen durch das Parlament im Vorjahr.
Das Hauptziel des Pakts besteht darin, die Grenzkontrollen zu verstärken und die Weiterwanderung innerhalb des Schengen-Raums einzudämmen. Eine einheitliche Datenerfassung wird dabei helfen, Asylsuchende schneller zu identifizieren. Der Bundesrat erwartet dadurch eine Entlastung für das Schweizer Asylsystem.
Ein Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung von EU-Staaten mit hohem Migrationsaufkommen ist bislang nicht in den Umsetzungsplänen enthalten.