Die mutmasslichen Kryptowerte des russischen Oligarchen Suleiman Kerimow, die bei einer Zürcher Gesellschaft gehalten wurden, bleiben blockiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer in Liechtenstein ansässigen Firma abgewiesen, die als Berechtigte der Werte eingetragen war. Diese Firma wurde von der Stiftung Sigma aus Vaduz/Liechtenstein ins Leben gerufen und fungierte als Investitionsvehikel für die Stiftung. Die Sigma Foundation besass bis Mitte April 2021 zu 100 Prozent deren Firmenaktien.
Die Gründung der Sigma erfolgte im Auftrag eines Neffen Kerimows, welcher bis April 2022 als Kontrollorgan in der Stiftung tätig war. Dies ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts. Nachdem der Neffe im November 2022 auf die Sanktionsliste der USA gesetzt wurde, entschied die Zürcher Krypto-Gesellschaft, die Firmenguthaben zu blockieren und gab sie trotz wiederholter Aufforderungen nicht frei. Eine Klage vor dem Handelsgericht Zürich blieb erfolglos.
Das Bundesgericht bestätigte, dass das Vorgehen der Zürcher Gesellschaft im Einklang mit der Ukraine-Verordnung des Bundes stand. Es wurde angenommen, dass die Kryptowerte unter die Vermögenssperre fielen, was ausreichend sei, um eine Blockierung vorzunehmen. Zusätzlich meldete sie die Sperrung dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Ohne diese Meldung könnten Vermögenswerte vor einer behördlichen Anordnung abgezogen werden, wie das Bundesgericht betonte.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete gegen den Neffen Kerimows ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Embargogesetz und Geldwäscherei, wie aus dem Urteil hervorgeht. In einem weiteren Verfahren urteilte kürzlich das Bundesgericht, dass Postfinance einem in der Schweiz lebenden Neffen ein Konto für den alltäglichen Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen muss. Das Geldinstitut hatte zuvor das Konto aufgelöst, da der Neffe in Sanktionslisten von USA und Grossbritannien geführt wurde (Urteil 4A_535/2025 vom 28.4.2026).