Der 34-jährige Polizeibeamte nahm das Urteil mit einer unveränderten Miene entgegen. Er wurde in erster Instanz für zwei Gewaltdelikte, die während seiner Dienstzeit begangen wurden, sowie eine weitere Tat im privaten Kontext verurteilt. Letztere ereignete sich bei einem Parkplatzstreit. Sein Anwalt kündigte an, das Urteil anzufechten, da es den Polizisten nicht überzeugt habe, wie dieser gegenüber SRF erklärte.
Die schweren Vorwürfe beziehen sich auf seine Tätigkeit bei der Basler Polizei. In einem Fall soll er einen Asylbewerber nach einer Kontrolle im Dienstwagen geschlagen haben. Der Mann war handlungsunfähig, angegurtet und gefesselt. Die Misshandlung setzte sich auf dem Polizeiposten fort, wo der Beamte weiter schlug, würgte und trat. Das Opfer musste mit diversen Verletzungen, darunter einem Würgetrauma, im Spital behandelt werden.
Richterin Sarah Cruz Wenger berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf Fotos, den Krankenhausbericht sowie Zeugenaussagen. Das Opfer wurde als glaubwürdig eingestuft, während die Aussagen des Angeklagten ihr verdächtig erschienen.
Ein Bericht vom Sommer 2024 thematisierte eine schlechte Stimmung im Basler Polizeikorps aufgrund von Überlastung, fehlender Wertschätzung sowie Rassismus und Sexismus. Dies führte zum Rücktritt der damaligen Polizeileitung durch Regierungsrätin Stefanie Eymann.
Der neue Kommandant Thomas Würgler reagierte entschieden auf Verfehlungen innerhalb der Truppe. Der beschuldigte Beamte wurde im November des Vorjahres entlassen, da ein Einsatz in der Öffentlichkeit unverantwortlich erschien.
Die Staatsanwältin Isabelle Mati forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten wegen missbräuchlicher Machtausübung. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch, da der Polizist bereits erheblichen öffentlichen Druck durch die Veröffentlichung seiner Daten im Internet erlebt habe.
Die beiden Straftaten fanden im Februar und März 2023 statt. Rund zwei Jahre später wurde der Beamte entlassen. Das Urteil wird nun weitergeführt.