Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Postfinance einem in der Schweiz lebenden russischen Staatsangehörigen ein Konto zur Verfügung stellen muss, obwohl er auf zwei internationalen Sanktionslisten steht. Das Gericht führte aus, dass die Bank dem Mann einen Zugang zum inländischen Zahlungsverkehr gewähren müsse und damit ihrer Pflicht zur Grundversorgung nachkommen solle. Der Betroffene, ein Neffe eines russischen Oligarchen, ist auf den Sanktionslisten der USA und Grossbritanniens verzeichnet, jedoch nicht in der Schweiz.
Vor vier Jahren hatte die Postfinance dem Mann zunächst bestätigt, dass sie ihm ein Konto eröffnet habe. Dieses wurde allerdings kurz darauf wieder geschlossen, mit der Begründung seiner Sanktionierung.