Während deutsche Behörden häufig die Bevölkerung um Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten bitten, wie beispielsweise bei der Suche nach mutmaßlichen ehemaligen RAF-Terroristen mit Namensnennungen und Fotos, ist die Schweiz in dieser Hinsicht zurückhaltender. Diese Zurückhaltung begründet sich unter anderem durch den hohen Stellenwert der Persönlichkeitsrechte sowie die Befürchtung einer Vorverurteilung von Verdächtigen. Senad Sakic, Leiter der Kriminalpolizei des Kantons Nidwalden, betont: „Es gilt als problematisch, Verdächtige namentlich zu nennen.“ Diese Vorsicht wird teilweise auch durch die Kleinräumigkeit in der Schweiz erklärt. Entsprechend prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft sorgfältig jede Information. Dennoch gab es den Vorfall eines „Cold Case“ aus dem Jahr 2014, bei dem Sakic öffentlich um Hilfe bat: ein Mord an einer bulgarischen Strassenprostituierten. Dieser Schritt erfolgte in der Sendung „Aktenzeichen XY … Ungelöst“, da alle Ermittlungsansätze erschöpft waren und die Hoffnung bestand, Erinnerungen zu aktivieren. Mit zeitlicher Distanz könnten Menschen eher bereit sein, Informationen preiszugeben; Loyalitäten ändern sich, Konflikte verflüchtigen sich und Hemmschwellen sinken. Öffentliche Aufmerksamkeit kann besonders bei „Cold Cases“ entscheidend sein. Obwohl die Aufklärungsrate für Mordfälle über 90 Prozent liegt, sind diese Fälle schwer zu lösen. Sakic betont: „Der Einbezug der Öffentlichkeit ist sehr effektiv“, da fast 40 Prozent der in „Aktenzeichen XY … Ungelöst“ vorgestellten Fälle mit Hinweisen aufgeklärt werden konnten. Für den Mord an einer Prostituierten in Nidwalden wurden bislang keine Verhaftungen durchgeführt, allerdings erhält die Polizei weiterhin Tipps. „Diese Hinweise sind ein enormer Mehrwert“, so Sakic. Sie ermöglichen es der Polizei, gewisse Hypothesen zu widerlegen. Trotz gesteigerter Aufmerksamkeit und Kritik an den Behörden durch öffentliche Einbeziehung würden laut Sakic manche Behörden diesen Schritt vermeiden wollen. Im Gegensatz dazu hat die Kantonspolizei Bern unlängst unverpixelte Fahndungsbilder von 31 mutmaßlichen Tätern bei Ausschreitungen während einer Palästina-Demonstration im Oktober 2025 veröffentlicht, was umstritten ist. Sarah Wahlen, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, erläutert: „Die Veröffentlichung von Fotos stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und wird nur als letztes Mittel nach Ausschöpfung aller Fahndungsmittel erwogen.“ Auch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau plant, unverpixelte Fahndungsbilder von Fussball-Chaoten zu veröffentlichen, sofern sie sich nicht bis zum 15. April stellen.