Die 61-jährige Lehrerin arbeitete mit wenigen Unterbrechungen ihr Leben lang im Bildungsbereich, musste jedoch in jüngster Zeit aufgrund gesundheitlicher Probleme und einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt eine schrittweise Rückkehr ins Berufsleben wagen. Die fehlende Empathie im Betrieb verstärkt ihre Befürchtung einer erzwungenen Frühverrentung, da sie sich die finanziellen Konsequenzen einer solchen Entscheidung nicht leisten kann.
Gabriela Baumgartner, Juristin und Redaktorin bei SRF, erklärt, dass ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin nicht gegen deren Willen vorzeitig pensionieren lassen kann. Allerdings besteht die Möglichkeit der Kündigung, sollte die Angestellte einer Frühverrentung nicht zustimmen. Dies könnte als missbräuchlich gerichtlich angefochten werden.
Eine vorzeitige Pensionierung zieht in jedem Fall erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und mindert das Alterskapital sowie die daraus resultierende Rente. Für Betroffene, die ihre Stelle mit 58 Jahren oder später verlieren, besteht jedoch die Option, weiterhin in der letzten Pensionskasse Beiträge zu leisten, um Rentenkürzungen abzuwenden.
Angestellte sollten niemals unüberlegt einer vorzeitigen Pensionierung zustimmen, insbesondere ohne eine Abfindung. Viele Unternehmen bieten bei Umstrukturierungen oder Stellenreduktionen Abgangsentschädigungen an, um finanzielle Nachteile auszugleichen. Beratung durch Gewerkschaften oder spezialisierte Anwälte ist empfehlenswert.
Auch ältere Angestellte haben nach einem Stellenverlust Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenkasse: ab 55 Jahren bis zu 520 Taggelder und vier Jahre vor der regulären Pensionierung zusätzlich 120 Taggelder. Verlieren sie ihre Stelle unmittelbar vor der Pensionierung und sind alle Taggelder verbraucht, steht ihnen eine Übergangsrente zu.
Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Magazin «Espresso» regelmäßig juristische Fragen. Interessierte können ihre bisherigen Antworten einsehen oder eigene Fragestellungen einreichen.