In vielen Schweizer Kantonen wird das Sozialhilfegeld für Asylsuchende nicht mehr in bar ausgezahlt, sondern auf einer Debitkarte gutgeschrieben. Bürgerliche Parteien forderten diese Änderung bereits über Jahre hinweg, und nun setzt der Kanton Schwyz sie um. Ab dem kommenden Jahr erhalten Asylbewerber dort ihre rund 14 Franken täglichen Sozialhilfeleistungen auf einer Bezahlkarte.
Das Schwyzer Kantonsparlament verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz, das diese Maßnahme vorsieht. In den vergangenen fünf Monaten hatten bereits zehn Asylsuchende ihre Leistungen über eine solche Karte erhalten. “Wir haben gute Erfahrungen gemacht”, erklärt Gemeinderätin Monika Lienert. Die Akzeptanz sei hoch, die technischen Abläufe funktionierten einwandfrei und es gebe Effizienzsteigerungen.
Zudem lässt sich durch die Kartenlösung besser kontrollieren, wofür das Geld ausgegeben wird: “Etwa 68 Prozent wurden für Lebensmittel verwendet”, so Lienert. Bei Bargeldauszahlungen waren maximal 100 Franken pro Monat möglich. Das Ziel der bürgerlichen Mehrheit im Parlament und der Regierung ist es, die Nutzung der staatlichen Unterstützung auf den Alltag in der Schweiz zu beschränken. Die SP/Grünen-Fraktion hält diese Regelung jedoch für diskriminierend.
Die Bezahlkarte kann wie eine normale Debitkarte verwendet werden, beispielsweise zum Einkaufen von Lebensmitteln. Ein Teil des Geldes darf weiterhin in bar abgehoben werden, etwa für Fahrkarten. Überweisungen ins Ausland sind allerdings nicht möglich, um den Rückfluss von Sozial- und Nothilfe in die Herkunftsländer zu verhindern.
Nicht nur Asylbewerber, sondern auch Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommene und Abgewiesene erhalten im Kanton Schwyz ihre Leistungen künftig auf einer Bezahlkarte. Der Kanton Zug hat die Einführung ebenfalls beschlossen und plant diese schrittweise bis 2028. Im Kanton Neuenburg erhalten Personen im Asylbereich eine Postfinance-Karte für den Bezug ihrer Sozialhilfe.
In Aargau, Basel-Landschaft, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau und Wallis wurden Vorstöße zur Einführung einer solchen Karte angenommen, während in Schaffhausen eine entsprechende Motion der SVP hängig ist. In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Jura, Luzern, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zürich lehnten die Parlamente eine kantonale Regelung ab; man betonte die Notwendigkeit einer nationalen Lösung.
Eine einheitliche nationale Regelung scheint jedoch unwahrscheinlich. Im Vorjahr sprach sich der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren einstimmig gegen eine Bezahlkarte aus, da auch diese missbraucht werden könne. Zudem seien die finanziellen und administrativen Kosten hoch.
Der Bundesrat stellte in einem Bericht aus dem Juli letzten Jahres fest, dass die Zuständigkeit bei den Kantonen liege. Die Auszahlung von Sozialhilfegeldern im Asylwesen bleibt also auf kantonaler Ebene uneinheitlich.