Ein schwerwiegender Fall mutmaßlichen Missbrauchs in Kindertagesstätten der Kantone Zürich und Bern wirft Fragen zur Qualität von Kindsbefragungen auf. Da eine vierjährige betroffene Zeugin keine Aussage gemacht hat, lehnte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Verfahrens ab; der verdächtigte Mann erhielt in Bern eine neue Anstellung.
Die Strafverfolgung bei Sexualdelikten hängt oft entscheidend von den Aussagen betroffener Kinder ab. Nationalrätinnen Tamara Funiciello (SP) und Patricia von Falkenstein (FDP) fordern daher, die Qualität der Kindsbefragungen zu verbessern. In einer Motion verlangen sie vom Bundesrat, kantonsübergreifende Zentren einzurichten, um Fachkräften regelmäßig Befragungserfahrung zu ermöglichen und Standards einheitlich zu gestalten.
Diese Zentren sollen pro Jahr eine Mindestanzahl von Befragungen durchführen sowie Supervisionen und Qualitätssicherungsmaßnahmen anbieten. Funiciello betont: “Die Qualität der Befragung ist entscheidend für die Verwertbarkeit einer Aussage.” Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht vor, dass speziell ausgebildete Ermittler befragen, wobei Susanna Niehaus von der Hochschule Luzern das Konzept von erfahrenen Fachpersonen unterstützt. Sie erklärt: “Ohne regelmäßige Übung ist es schwierig, eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind aufzubauen, die für dessen Bereitschaft zur Kommunikation essentiell ist.”
Nicole Fernandez von der Berner Kantonspolizei beschreibt die Bedingungen für Befragungen: Kinder müssen sprechen und sich ausdrücken können; unter vier Jahre alte Kinder sind in den meisten Fällen daher nicht befragungsfähig. In Bern übernimmt ab dem Vorschulalter die Polizei die Einvernahmen, wobei Fachwissen, Vorbereitung und Einfühlungsvermögen entscheidend sind.
Befragungen sind sensibel; Kinder müssen sorgfältig befragt werden, um Beeinflussung zu vermeiden. Bei Befragungen kann eine Vertrauensperson anwesend sein – ein Recht, das in der Strafprozessordnung festgelegt ist. Kritik gab es jedoch bereits vor Jahren bezüglich unzureichender Information über dieses Recht.
Linda Borner von Lantana betonte gegenüber SRF die Wichtigkeit einer Vertrauensperson bei Befragungen, da diese für Kinder eine Extremsituation darstellt. Schweizweite Zentren könnten helfen, sind aber laut Experten keine Garantie für verwertbare Aussagen.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.4.2026, 12:03 Uhr