Im Kanton Freiburg haben sechs Gemeinden eine kantonal durchgeführte Analyse zur Eignung von Standorten für Windkraftanlagen scharf kritisiert. Ihnen zufolge wurden die gemessenen Windgeschwindigkeiten nachträglich korrigiert, um den Bau der Anlagen zu ermöglichen. Nach Meinung des Rechtsbeistands der Gemeinden wären die unkorrigierten Messwerte nicht ausreichend für eine Windkraftanlage gewesen.
Der Kanton hatte zur Standortermittlung an diversen Orten Masten errichtet, um den Wind zu messen. Er erklärt, dass die vorgenommene Korrektur auf wissenschaftlich anerkannten Methoden beruhe und der Mittelwert der Windgeschwindigkeit über einen Zeitraum von zehn Jahren berechnet werden solle.