Am Dienstagmorgen erklärte der Leiter der Strafkammer seine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens. Die Begründung: Karimowa, die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, darf das Land nicht verlassen, bevor ihre Strafe im Dezember 2028 abgelaufen ist.
Karimowa verbüsst derzeit in Usbekistan eine Freiheitsstrafe bis Ende 2028. Eine Ausreise wird ihr durch die usbekischen Behörden vor Ablauf ihrer Haft verwehrt. Da die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe – darunter Geldwäscherei, Korruption und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation – im Jahr 2028 abläuft, hält das Gericht es für unmöglich, ein Urteil vor dem Ablauf der Frist zu fällen.
Heute Morgen, 27.4.2026, 8 Uhr; sda/zero; schc; brus