Noch bevor eine neue Verordnung in Kraft tritt, plant die EU-Kommission bereits Änderungen. Diese Entscheidung geht auf Lobbyarbeit in Brüssel zurück, was zeigt, wie grenzüberschreitende Alltagspraktiken Einfluss ausüben können.
Das Geschäft mit dem Abfalltransport aus der EU nach Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) ist profitabel: Jährlich werden etwa 400.000 Tonnen gemischte Siedlungsabfälle importiert, was den Grenzregionen dient und die Kantone finanziell belohnt. Die Verordnung der EU vom April 2024 hätte diese Praxis beenden sollen, indem sie Exporte in Drittstaaten untersagt. Doch nun steht eine Gesetzesanpassung bevor, die diesen Handel wahrscheinlich aufrechterhält.
Im April 2024 verabschiedete die EU die Verordnung über Abfallverbringungen mit dem Ziel, Umweltschutz und Ressourceneffizienz zu verbessern. Es war geplant, dass gemischte Siedlungsabfälle nicht mehr in Nicht-EWR-Staaten exportiert werden dürfen. Die Schweiz, als Drittland, wäre davon betroffen gewesen – besonders problematisch für die nahegelegenen Regionen wie Südbaden und Vorarlberg.
Die EU-Kommission ist nun bereit, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, in der Abfallexporte erlaubt bleiben sollen, wenn sie in Efta-Länder gehen – dazu zählt die Schweiz. Diese Anpassung spiegelt laut Kommissarin Roswall den hohen Umweltschutzstandard der Schweiz wider.
Lobbyarbeit spielte eine Schlüsselrolle: In Brüssel arbeiteten diverse Schweizer Behörden zusammen, um ihre Position zu stärken. Auch EU-Parlamentarier und lokale Regierungen engagierten sich stark für die Belange ihrer Regionen. Die Schweiz importiert rund 55 Prozent der Abfälle aus Deutschland und 28 Prozent aus Österreich.
Der Vorschlag zur Gesetzesänderung durch die EU-Kommission muss noch von Parlament und Rat genehmigt werden, was als formale Hürde gilt. Der CDU-Parlamentarier Schwab ist zuversichtlich, dass der Prozess rasch abgeschlossen wird. Das Bundesamt für Umwelt plant eine detaillierte Analyse des Vorschlags.