Seit September 2025 setzt die Gemeinde Birsfelden BL ein Durchfahrtsverbot auf ihren Strassen in Richtung Basel durch, um den täglichen Ausweichverkehr von Autobahn und Kantonsstrasse zu reduzieren. Die Baselbieter Regierung hat nun erklärt, dass diese Regelungen, die als “Teilfahrverbote” in einer kommunalen Verordnung festgelegt sind, als verhältnismäßig und damit rechtmäßig gelten. Eine Beschwerde von einem Privatmann aus Basel, der Mitglied zweier Birsfelder Vereine ist und eine Durchfahrtsbewilligung beantragt hatte, wurde vollständig abgewiesen. Die Regierung stellte klar, dass das Verbot generell gilt und nicht durch ein Verbot nur in den Abendstunden umgangen werden kann.
Durchfahrtsbewilligungen erhalten vor allem Einheimische, Blaulichtorganisationen und der öffentliche Verkehr. Personen, die innerhalb von 15 Minuten am selben Ort in eine Gemeindestrasse ein- und wieder ausfahren, sind vom Limit nicht betroffen, wie etwa Besucher eines Familiengartens oder Vereinsmitglieder. Die Regierung beurteilt das Zeitlimit für solche Fälle als leicht erreichbar.
Die Rechtmäßigkeit des Durchfahrtsverbots wird von der Regierung unabhängig vom Einzelfall anerkannt, da es darauf abzielt, die Quartierbevölkerung vom Ausweichverkehr zu entlasten. Dies gelte für alle Tageszeiten und nicht nur in den Abendstunden.
Die automatische Durchfahrtskontrolle mittels Kameras wird ebenfalls als zulässig erachtet, da ein entsprechender Passus im kommunalen Polizeireglement die Kontrollen regelt. Daten von berechtigten Fahrzeugen müssen unverzüglich gelöscht werden.
Seit der Einführung wurden etwa 30’000 Bussen verhängt, wovon bis zum 29. April 1348 Fälle bei der kantonalen Staatsanwaltschaft vorlagen. Diese hat in 755 Fällen Strafbefehle ausgesprochen; Einsprachen gibt es in 27 Fällen, und ein Fall ist bereits an das Strafgericht Basel-Landschaft weitergeleitet.
Die Beschwerde wurde vom Regierungsrat als erste Instanz abgewiesen, kann jedoch ans Kantonsgericht weitergezogen werden. Zudem sind zwei weitere Beschwerden hängig. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Gerätschaften nach kantonalem und Bundesrecht bleibt ungeklärt.
Birgit Kron vom TCS kritisiert die einfache Begründung des Kantons mit dem kommunalen Polizeireglement, da Strafen nach Auffassung des Bundesrats von der Staatsanwaltschaft verhängt werden müssten. Der Bundesrat sieht das Messwesen in Birsfelden als nicht gemäß Bundesgesetz zugelassen und die Gerichte sollen über die Voraussetzungen entscheiden.
Der TCS kündigte an, seine Mitglieder bis zum Bundesgericht zu unterstützen, wenn diese eine Busse anfechten. Die Zuständigkeit für solche Einsprachen liegt beim Baselbieter Strafgericht.