Seit sieben Jahren leidet eine Hausgemeinschaft unter den Störungen einer psychisch auffälligen Frau. Nun gibt es endlich Bewegung im Fall.
Einige Tomaten haben überlebt, der Rest des Gartens ist abgestorben. Eine Nachbarin aus dem zweiten Stock hat mit einer Unkrautspritze Pflanzengift auf den Balkon und von dort in den Garten der EG-Wohngemeinschaft verschüttet. Aus Wut, da sie fälschlicherweise glaubte, Zugangsrecht zum Garten zu haben.
Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei die Unkrautspritze bei Monica Cox. Sie hat ihre Nachbarn seit Jahren belästigt und ist bereits in 200 Verfahren vor Bundesgericht gelandet. Cox vermeidet Strafen geschickt, indem sie Fristen ausreizt und Prozesse platzen lässt.
Cox, eine Mitte fünfziger gebürtige Engländerin mit einer IV-Rente wegen psychischer Erkrankung, hat laut Gutachten eine „wahnhaft-querulatorische Störung“. Versuche, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einzuschalten, scheiterten an ihrer Ignoranz.
Die Nachbarn sind verzweifelt über Cox und das Justizsystem. Zwei haben aus Frustration ihren Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt. Im Frühling 2026 findet nun der Prozess gegen sie statt. Der Anwalt der Gruppe beginnt sein Plädoyer mit Erleichterung: Endlich steht Cox vor Gericht.
Cox fehlt jedoch und gibt gesundheitliche Probleme an, wird aber vom Verfahren nicht ausgenommen – das Bezirksgericht setzt es fort. Für die Nachbarn ist allein diese Entwicklung nach sieben Jahren Konflikt eine kleine Genugtuung.
Der Streit begann abrupt in dem ruhigen Zürcher Mehrfamilienhaus, als ein Nachbar Cox bat, ihr Fitnessgerät umzuplatzieren. Daraufhin stahl Cox Gegenstände und griff manche ihrer Mitbewohner tätlich an.
Auch gegen eine Busse wegen Schwarzfahrens zieht sie bis ans Bundesgericht. Ihre Betreibungen belaufen sich auf über einer Million Franken. Die Steuerbehörden können die ausstehenden rund 250.000 Franken nicht eintreiben, und auch das Gericht scheitert.
Zum Prozess erscheint Cox nicht persönlich, doch ihr Anwalt fordert einen Freispruch. Er argumentiert, dass sowohl Cox als auch ihre Nachbarn schuld am Konflikt seien. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beweise für den Pflanzentod erbracht.
Der Anwalt der Nachbarn weist darauf hin, dass die abgestorbenen Pflanzen auf Gift hindeuten und kein Dritter Zugang zum Garten hatte. Cox sei allein im Haus gewesen.
Weiter geht es um üble Nachrede: Cox’ Anwalt behauptet, sie fühle sich gestalkt und sei schuldunfähig wegen ihrer psychischen Probleme.
Ungewöhnlich ist die Gelegenheit, die der Richter einem Nachbarn gibt, seine Verletzungen zu schildern. Er zitiert Cox’ beleidigende Aussagen: Sie beschimpfte ihn als gestörten Stalker und äußerte sich abfällig über seinen Lebensstil.
Cox wurde schuldig gesprochen und muss eine Strafe von 30.000 Franken sowie Schadenersatz zahlen. Zusätzlich wird sie zur Zahlung einer Genugtuung verurteilt. Das Gericht belastet Cox auch mit den Verfahrenskosten, nicht jedoch mit denen ihrer Verteidigung.
Nach dem Urteil äußert eine Nachbarin Erleichterung, obwohl die Entschädigung schwer einzutreiben sein könnte. Cox hat den Fall ans Obergericht gezogen und schuldet bereits rund 100.000 Franken für unbezahlte Hauskosten seit 2018.
Dennoch könnten die neuen Schulden nicht wirkungslos bleiben: Ihre Hypothek wurde gekündigt, und eine Ausschlussklage gegen sie ist geplant.