Mit dem Ziel der Digitalisierung schlägt der Bundesrat die Einführung eines neuen Bundesgesetzes, BISS (Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen), vor. Dies soll die momentan noch postalisch versandten AHV-Auszüge ersetzen, die jährlich einen Verwaltungsaufwand von 35 Millionen Franken verursachen. Das Gesetz hat bereits im Nationalrat eine positive Abstimmung erlebt.
Die geplante Plattform ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich in das neue System einzuloggen und ihre AHV-Daten sowie IV-Entscheidungen abzurufen. Die bisher notwendige Suche nach Auszügen bei verschiedenen Ausgleichskassen wird somit überflüssig.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betont im Nationalrat: „Die Plattform bietet einen einfachen, sicheren und direkten Zugang zu den Daten der ersten Säule. Sie ermöglicht automatisierte Rentensimulationen.“ Die Pro Senectute begrüßt die neue Lösung, da sie oft auf Beitragslücken bei bildungsfernen oder erwerbslosen Personen stößt.
Obwohl die Plattform optional bleibt, stellt sie sicher, dass jeder registrierte Nutzer automatisch jährlich einen Auszug der AHV-Beiträge erhält. SVP lehnte den Vorschlag ab, da eine Zentralisierung befürchtet wird und kein neues Bundesgesetz für nötig gehalten wird. Andere Parteien wie die FDP, Mitte, Grünliberale, Grüne und SP unterstützen das Gesetz und sehen Einsparungen von Posttaxen (25 Millionen Franken) sowie Verwaltungskosten (12 Millionen Franken).
Nach der Annahme im Nationalrat mit 131 Ja- zu 62 Nein-Stimmen wird die Vorlage nun an den Ständerat weitergeleitet, wo sie frühestens in der Sommersession behandelt werden könnte. Die Plattform ist für das Jahr 2028 geplant.
Rendez-vous, 29.04.2026, 12:30 Uhr; noes