Guy Parmelin, der Präsident der Schweiz, betonte in einem Gespräch mit dem italienischen Blatt “Il Messaggero”, dass es nach der verheerenden Silvester-Katastrophe in Crans-Montana von entscheidender Bedeutung sei, dass Familien ums Leben gekommene Angehörige und schwerverletzte Verwandte unterstützt werden. Eine Ausnahmeregelung zur EU-Richtlinie über Rückerstattungen wird geprüft, die es unter bestimmten Umständen erlaubt, von der Regel abzuweichen.
Parmelin führte aus: “Mein Appell an Präsidentin Meloni war klar – den Verletzten und deren Familien werden keine Rechnungen gestellt. Die bisher verschickten Dokumente waren lediglich Kopien, um es Betroffenen zu ermöglichen, die Korrektheit der Daten zu überprüfen”, erklärte Parmelin weiter. “Diese Praxis wurde nun eingestellt und findet nicht mehr statt.” Nach seinen Worten werden Krankenkassen künftig die Kosten tragen, und falls notwendig, greift das Schweizer Opferhilfegesetz ein, um eventuelle Differenzen auszugleichen.
Parmelin betonte zudem: “Es handelt sich hierbei um ein System zwischen Versicherungen und Staaten, das wechselseitig funktioniert und auf einer europäischen Richtlinie basiert. Eine Klausel erlaubt Ausnahmen, wenn die Länder zustimmen. Diese Option wird vom Bundesrat geprüft.”