Der Ständerat erwägt, das EU-Abkommen-Paket mit einer Verfassungsrevision zu verknüpfen. Dies würde eine Zustimmung von Volk und Kantonen zur Umsetzung der «Bilateralen III» erfordern.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat einen Vorschlag eingereicht, um eine Übergangsbestimmung in die Verfassung aufzunehmen. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle zur Umsetzung der EU-Abkommen notwendigen Gesetze und Verordnungen erst nach Zustimmung durch Volk und Stände wirksam werden.
Nun liegt das Votum über den Antrag bei der zuständigen Kommission des Nationalrats.