Die Staatspolitische Kommission des Ständerats fordert, dass die neuen bilateralen Abkommen sowohl dem Volks- als auch dem Ständemehr unterstellt werden. Andrea Caroni von der FDP-Fraktion ist hierbei maßgeblich involviert.
Das Thema, ob das Volk oder zusätzlich die Kantone über die Schweiz-EU-Abkommen entscheiden sollen, zieht fast mehr Aufmerksamkeit an als deren Inhalt selbst. Bei einem fakultativen Referendum liegt allein beim Stimmvolk die Entscheidungsmacht. Ein obligatorisches Referendum erfordert hingegen sowohl eine Mehrheit der Stimmen des Volkes als auch der Kantone (Ständemehr), was höhere Anforderungen stellt, besonders in konservativeren kleineren Landkantonen der Deutschschweiz.
Ein erstes Votum hat stattgefunden: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat angekündigt, den Hauptteil des Pakets mit einer Verfassungsänderung zu verknüpfen, wodurch ein obligatorisches Referendum inklusive Ständemehr notwendig wäre. Der Bundesrat sieht eine solche Änderung hingegen als unnötig an. Aussenminister Ignazio Cassis konnte nur die Hälfte der Kommission überzeugen.
Andrea Caroni, FDP-Ständerat aus Ausserrhoden, treibt den neuen Vorschlag voran und hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. In der Kommission ergab sich ein Patt von 6 zu 6 Stimmen. Präsidentin Heidi Z’graggen, Mitte-Ständerätin aus Uri, entschied mit ihrem Stichentscheid zugunsten des Anliegens.
Nächster Schritt ist die Entscheidung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats im Mai, da die Zeit drängt. Wird Caronis Initiative unterstützt, kann die Verfassungsänderung vorbereitet werden und beim Ständerat bis September diskutiert werden.
Caroni argumentiert juristisch anders als viele EU-Abkommen-Gegner: Er sieht ein Problem in der Zuwanderungspolitik. Der Zuwanderungsartikel, eingeführt durch die „Masseneinwanderungsinitiative“, verlangt keine neuen Verträge, die gegen seine Prinzipien verstossen.
Caroni kritisiert die geplante Ausweitung des Familiennachzugs und der Bleiberechte für EU-Bürger sowie die dynamische Rechtsübernahme in Sachen Personenfreizügigkeit als potentielle Verstöße gegen den Zuwanderungsartikel. Die Unsicherheiten sollen durch eine verfassungsmäßige Klärung beseitigt werden, wofür ein doppeltes Mehr von Volk und Ständemehr notwendig wäre.
Caroni schlägt vor, die EU-Verträge in der Bundesverfassung zu verankern und festzulegen, dass der Zuwanderungsartikel nicht gelten soll. Weiterhin will er klären, dass bei Widersprüchen zwischen den neuen Verträgen und Schweizer Recht letzteres Vorrang haben muss.
Der Bundesrat sieht keine Probleme aufgrund bestehender Regelungen für Abweichungen im EU-Recht. Dennoch gibt es Skepsis im Parlament bezüglich der Schubert-Praxis, die festlegt, dass Schweizer Recht Vorrang hat. Dies könnte in der Verfassung verankert werden. Die Diskussionen um den Ständemehr-Vorschlag zeigen, wie Volksinitiativen weitreichende Konsequenzen haben können.
Die SVP hatte einst versprochen, ihre „Masseneinwanderungsinitiative“ ohne Kündigung der Bilateralen zu realisieren – was sich als irreführend erwies. Nun könnte die damalige Abstimmung mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen dazu führen, dass neue Abkommen dem Ständemehr unterliegen.