Seit 2022 besteht für politische Akteurinnen und Akteure auf Bundesebene in der Schweiz die Verpflichtung, ihre Finanzierung offenzulegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) verwaltet diese Datenbank, welche öffentlich zugänglich ist. Die Dokumente werden bei den zuständigen Behörden angefordert und stichprobenartig auf Richtigkeit geprüft.
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann die EFK eine Korrektur einfordern, doch rechtlich durchsetzen lässt sich dies nicht. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil, das möglicherweise erst Jahre später vorliegt, können falsche Angaben als solche gekennzeichnet werden. Falsche Informationen können daher längere Zeit im Register verbleiben.
Bisher fehlte die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Ergebnisse materieller Kontrollen, selbst bei Anfragen von Medienvertretern, so die EFK in früheren Aussagen. Daher wurden zwei entsprechende Gesuche abgelehnt. Die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts könnten diese Praxis nun ändern.
Die Gerichte haben entschieden, dass Dokumente zur Politikfinanzierung unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen. Nach Ansicht der Richter stehen die Transparenzvorschriften der Herausgabe dieser Unterlagen nicht entgegen. Die öffentliche Zugänglichkeit solcher Informationen soll Wählerinnen und Wählern Orientierung bieten, Chancengleichheit im politischen Wettbewerb fördern sowie demokratische Prozesse legitimieren.
Diese Interessen könnten mit den Prinzipien des Öffentlichkeitsgesetzes und der Transparenz in Einklang gebracht werden. Insbesondere wurde die Befürchtung zurückgewiesen, dass pauschale Beanstandungen ein falsches Bild über die Einhaltung von Transparenzvorschriften vermitteln könnten.
Die EFK erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass Transparenz eine gelebte Praxis sei und tief in der Organisation verwurzelt. Sie werde die Urteile prüfen. Die EFK kritisiert jedoch, dass sie nicht die richtige Instanz für eine langfristige Überwachung der Politikfinanzierung ist. Ihr Hauptauftrag sei die Finanzaufsicht über Bundesmittel.
Die Organisation habe sich stets dafür eingesetzt, Prüfhinweise bei den Meldungen anbringen zu dürfen. Ein 2021 in Auftrag gegebenes Gutachten unterstütze diesen Anspruch, der jedoch nicht in der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung berücksichtigt wurde.
Der “Beobachter” war die erste Medienorganisation, die über die Urteile berichtete. Das Magazin bezeichnete das Gerichtsurteil als einen wichtigen Schritt hin zu größerer Transparenz. Durch das Leiturteil könne die Öffentlichkeit künftig erfahren, welche Parteien und Komitees falsche Angaben über ihre Geldgeber gemacht haben.