Taylor Swift setzt sich in den USA gegen KI-Imitationen zur Wehr, indem sie mehrere Markenanmeldungen einreicht. Diese umfassen Bühnenbilder und Audioclips aus ihrer “Eras Tour” sowie Phrasen wie “Hey, it’s Taylor” und “Hey, it’s Taylor Swift”. Ziel ist der Schutz vor Deepfake-Angriffen, bei denen sie beispielsweise 2024 fälschlicherweise für Donald Trumps Wahlkampf eingesetzt wurde.
Auch in der Schweiz geraten Prominente zunehmend ins Visier von Betrügern durch Deepfakes. Bundesräte wie Karin Keller-Sutter und Albert Rösti sowie bekannte Persönlichkeiten aus Medien und Sport, darunter Mona Vetsch, Roger Federer und Marco Odermatt, waren betroffen.
Der Zürcher Anwalt Martin Steiger weist darauf hin, dass das Schweizer Markenrecht nicht für die Registrierung von Aussehen oder Stimme geeignet ist. Es erfordert grafisch darstellbare Zeichen wie Wörter, Buchstabenkombinationen oder Logos.
Obwohl ein Bild einer Person als Marke eingetragen werden könnte, bietet es gegen KI-generierte Deepfakes nur begrenzten Schutz. Das Markenrecht schützt hauptsächlich vor missbräuchlichem Gebrauch im Geschäftsumfeld und nicht generell vor Identitätsmissbrauch.
Florent Thouvenin, ein Experte für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich, betont, dass Marken nur gegen den kennzeichenmäßigen Missbrauch schützen. Für umfassenden Personenschutz ist das Persönlichkeitsrecht entscheidend.
In der Schweiz scheint ein Schutz durch Markenrechte für Stimme und Aussehen bislang keine Rolle zu spielen. Probleme werden vielmehr den Social-Media-Plattformen gemeldet, wobei viele Verfahren aufgrund mangelnder Ermittlungsansätze eingestellt wurden.
SRF hat bisher keine Markenanmeldungen in Bezug auf Personenmarken vorgenommen und stützt sich stattdessen auf den Straftatbestand des Identitätsdiebstahls. Auch Bundesräte wie Rösti und Keller-Sutter haben keinen Schutz für ihre persönlichen Merkmale beantragt.
Das UVEK sieht das Markenrecht als ungeeignet an, Persönlichkeitsrechte zu schützen. Gleichzeitig ist die Landesregierung nicht der Ansicht, ein spezielles Deepfake-Gesetz sei erforderlich, da bestehende Gesetze technologieneutral sind.
Dennoch plant der Bundesrat bis Ende des Jahres eine KI-Regulierungsvorlage zu erstellen. Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) soll Nutzerrechte stärken und mehr Transparenz bei Social-Media-Plattformen erzwingen.
Ob diese Maßnahmen Deepfake-Betrug effektiv reduzieren können, ist ungewiss. Experten wie Thouvenin betonen, dass das größte Hindernis in der globalen und schnellen Rechtsdurchsetzung liegt.