Der Kanton Zug informiert über den aktuellen Stand der Wohnpolitischen Strategie 2030. Der Regierungsrat, wie am Montag bekanntgegeben wurde, arbeitet an mehreren Maßnahmen, um die prekäre Situation auf dem Immobilienmarkt zu entspannen. Es wird ein Schwerpunkt auf Freiwilligkeit und den Abbau von Barrieren im Bausektor gelegt.
Das Hauptziel bleibt der langfristige Zugang zu erschwinglichem Wohnraum für breite Bevölkerungsgruppen. Die Regierung führt das wachsende Bevölkerungsaufkommen und den attraktiven Standort Zugs als Gründe für die Marktspannungen an.
Konkrete Entwicklungen gibt es bei vier Hauptpunkten:
Erstens: Im Bereich der Einfamilienhaus-Quartiere ist geplant, durch zusätzliche Verdichtungsmöglichkeiten die Wohnraumversorgung zu verbessern. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen können, wobei der Kanton bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt, maximal jedoch 10’000 Franken. Bei gemeinsamen Projekten von mehreren Grundbesitzenden mit einer Gemeinde unterstützt der Kanton die einfachen Bebauungspläne mit bis zu 20’000 Franken. Diese Vorlage ist aktuell beim Kantonsrat.
Zweitens: Die Regierung weist bei der Finanzierung gemeinnützigen Wohnraums auf Initiativen der Zuger Kantonalbank hin, die bereits Elemente aus der Strategie umgesetzt haben. So erhalten Wohnbaugenossenschaften höhere Belehnungen für neue Finanzierungen und eine großzügigere Tragbarkeitsbeurteilung.
Drittens: Weitere Untersuchungen zu den sogenannten ‘Weissen Zonen’ laufen, die Gebiete bezeichnen, in denen Bauvorschriften flexibler gehandhabt werden könnten. Die Baudirektion arbeitet mit Fachleuten, Interessengruppen und Gemeinden zusammen, um notwendige Anpassungen im kantonalen Recht zu evaluieren.
Viertens: Ein Workshop der Baudirektion mit großen Vermietern und Eigentümerschaften führte zur Bevorzugung von ansässigen Bewohnern bei Wohnungsvergaben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die weiterführende Umsetzung einfließen.
Zu beachten ist, dass der Kanton Zug nicht alle Faktoren des Wohnungsmarktes beeinflussen kann. Weitere rechtliche Änderungen betreffen das Planungs- und Baugesetz sowie das Wohnraumförderungsgesetz. Eine externe Vernehmlassung wird für Sommer oder Herbst 2026 geplant. Die Regierung strebt nach einer Vereinfachung der Bauvorschriften, beschleunigter Bewilligungsverfahren und einer präziseren Abstufung von Mietzuschüssen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass politische Einflussmöglichkeiten auf Faktoren wie Zinspolitik, Zuwanderung, Baukosten oder Fachkräftemangel begrenzt sind.