Die Swatch-Gruppe steht in der Kritik wegen ihrer Entscheidung, auf ausschließlich digitale Generalversammlungen umzusteigen. Diese Neuerung führt zu Diskussionen über die Effektivität von Aktionärsrechten und -beteiligung im digitalen Zeitalter. Das Schweizer Parlament hatte im Juni 2020 mit der dritten Aktienrechtsrevision eine gesetzliche Grundlage für virtuelle Generalversammlungen geschaffen, welche seit Anfang 2023 in Kraft ist. Seitdem können Schweizer Unternehmen die Versammlungen auch im Ausland abhalten und übertragen. Die Swatch-Gruppe begründet ihre Entscheidung mit Platzproblemen in der Region Biel und verweist auf die letztmalige physische Generalversammlung 2019 in Grenchen.
Die Umstellung auf digitale Formate spart den Unternehmen Aufwand, bringt aber neue Herausforderungen mit sich. Es müssen Sicherheitsmaßnahmen für die Identifikation der Teilnehmenden und eine unverfälschte Abstimmung gewährleistet werden. Statuten müssen entsprechende Optionen vorsehen.
Ethos, eine Anlagestiftung, argumentiert, dass virtuelle Versammlungen Aktionärsrechte untergraben würden, indem sie den direkten Austausch erschwerten und spontane Gegenanträge nahezu unmöglich machten. Actares, ein Verband für nachhaltiges Wirtschaften, kritisiert, dass die virtuelle Abkehr von physischen Treffen zu einer Isolation der Firmen führe.
Zusätzliche Kritik richtet sich gegen den Swatch-Verwaltungsrat und dessen dominierende Struktur. Steven Wood, ein US-Aktionär, monierte die fehlende Transparenz bei Abstimmungsanweisungen und forderte eine physische Generalversammlung in der Schweiz zur Förderung von Aktionärsbeteiligung. Trotz seiner Bemühungen scheiterten seine Anträge auf Eintritt in den Verwaltungsrat und Statutenrevision.
Verwaltungsratspräsidentin Nayla Hayek kündigte an, die Möglichkeit einer physischen Generalversammlung im kommenden Jahr zu prüfen. Diese Überlegungen erfolgen nach Kritik von Aktionären wie Steven Wood. Im Gegensatz zur Swatch-Gruppe bevorzugen viele große Schweizer Unternehmen weiterhin Präsenzveranstaltungen.