Die Europäische Union hat in einem neu ausgehandelten Abkommen mit den Vereinigten Staaten Sicherheitsmechanismen eingebaut. So können EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen die getroffenen Absprachen wieder ausgesetzt werden, beispielsweise im Falle erneuter Zollerhöhungen durch die USA. Ein festes Enddatum des Abkommens ist für den 31. Dezember 2029 vorgesehen. Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament und Mitglied der SPD, erklärte: “Zum Stichtag am 31.12.2029 wird die Auswirkung auf die europäische Wirtschaft evaluiert.” Darüber hinaus soll es eine kontinuierliche Überprüfung geben, wobei die EU-Kommission alle drei Monate über die Entwicklungen im Handel berichten muss. Sechs Monate vor Ende der Zollvorteile ist dann eine umfassende Bewertung durch die Kommission erforderlich. Diese Bewertung bildet die Grundlage dafür, dass EU-Institutionen entscheiden können, ob die für die USA vorteilhaften Regelungen verlängert werden sollen.
Mit dem im Vorjahr getroffenen Zollabkommen konnte ein drohender Handelskrieg vermieden werden. Gleichzeitig akzeptierte die Staatengemeinschaft US-Zölle bis zu 15 Prozent auf den Großteil ihrer Warenexporte in die USA und machte weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter.
Vor rund sechs Wochen setzte der damalige Präsident Trump eine Frist für die Umsetzung des Abkommens. Sollte die EU ihren Teil bis zum 4. Juli nicht erfüllt haben, würden die Zölle “unvermeidlich auf ein viel höheres Niveau steigen”, teilte Trump über seine Plattform Truth Social mit.
Die EU kritisierte vor allem die Drohungen bezüglich Autozöllen und bemüht sich nun um Deeskalation. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Zusagen werden auf von Trump provozierten Streitigkeiten zurückgeführt, insbesondere im Kontext des Grönland-Konflikts, der neue Zölle gegen EU-Staaten ankündigte und zu einer zeitweisen Einstellung der Arbeiten in Brüssel führte.
Nun müssen die Einigung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten sowie des Parlaments noch vom Ministerrat und dem Plenum bestätigt werden. Die Regelungen sollen spätestens bis zum 4. Juli in Kraft treten.