Ist es zulässig, dass alle Personen in einer Notschlafstelle übernachten dürfen? Der Kanton Bern verneint dies. Für vom Kanton finanzierte Notschlafstellen gibt es die Regel: Obdachlose ohne gültige Papiere sind nicht zugelassen – ausgenommen lebensbedrohliche Fälle.
Seit Mai 2025 muss “Pluto”, die erste betroffene Einrichtung im Kanton, diese Vorgabe umsetzen. Der Kanton unterstützt das Heim für Jugendliche und junge Erwachsene mit einer jährlichen Förderung von 500‘000 Franken als Teil eines Ausbaus der Notschlafstellen, die an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Ein Jahr nach Implementierung ist erkennbar, dass sich der Anteil der Übernachtungen ohne gültige Papiere nicht reduziert hat. Im Gegenteil: Er stieg um 10 Prozent innerhalb eines Jahres. Laut einem Evaluationsbericht, den SRF exklusiv vorliegt, entfielen circa 600 Übernachtungen auf Personen mit unbekanntem oder ungültigem Aufenthaltsstatus – rund ein Drittel aller Übernachtungen.
Die Betreiber von “Pluto” argumentieren, dass Menschen ohne sicheren Schlafplatz in einer potenziell lebensbedrohlichen Notsituation sein könnten. Diese Ansicht unterstützt auch die Stadt Bern: Claudia Hänzi vom Sozialamt betont, dass Ausnahmen in Einzelfällen möglich seien.
GLP-Grossrat Casimir von Arx kritisiert diese Argumentation als Ausflüchte zur Umgehung der Regelung. Er hebt hervor, dass sich 72 dieser Situationen im Juli ereignet hätten, wobei das Übernachten im Hochsommer zwar unangenehm sei, jedoch nicht notwendigerweise lebensbedrohlich.
Gundekar Giebel von der kantonalen Gesundheitsdirektion äußert ebenfalls Skepsis: Es falle ihm schwer zu glauben, dass ein ganzes Drittel tatsächlich Extremsituationen darstelle. Der Kanton plant eine genaue Überprüfung dieser Zahlen.
Der Unmut über die verschärften Aufenthaltsregeln unter den Betreibern von Notschlafstellen im Kanton ist groß. Jüngst wurde eine Petition mit 12‘500 Unterschriften eingereicht, um gegen diese Verschärfung vorzugehen.
Von Arx befürchtet, dass weitere Einrichtungen sich der Argumentation von “Pluto” und der Stadt Bern anschließen könnten, um die Regelung zu umgehen. Der Kanton betont jedoch, die Regelung sei zur Einhaltung gedacht.