Die Kennzeichnungspflicht für ausländische Anbieter wie Temu oder Shein wird verstärkt eingefordert. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten klar zu machen, wenn Produkte in der Schweiz nicht zugelassen sind. Der Nationalratskommission gefällt diese Forderung des Ständerates.
Mit einer Stimmenmehrheit von 14 zu 7 bei zwei Enthaltungen stimmte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAKK-N) dem Vorstoss von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) zu. Die Parlamentsdienste teilten am Dienstag mit, dass der Nationalrat nun darüber entscheiden kann. Der Ständerat hatte den Antrag im März bereits genehmigt.
Die Motion sieht vor, dass ausländische Plattformen künftig Abweichungen von Schweizer Standards zum Konsumentenschutz markieren müssen. Neben dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher möchte die WAK-N auch faire Marktbedingungen für heimische KMU schaffen.
Die Kommission argumentiert, dass Schweizer Betriebe sich an hohe Normen halten müssten, ohne im Wettbewerb benachteiligt zu werden. Zudem soll verstärkt auf Kleinsendungen aus dem Ausland geachtet werden, um die Sicherheit der Produkte und deren Übereinstimmung mit schweizerischen Mindeststandards sicherzustellen.
Der Bundesrat wird gebeten, Lösungsansätze für die Finanzierung der zusätzlichen Kontrollen zu entwickeln. Diese könnten durch einen “kleinen Betrag” auf den Sendungen gedeckt werden, wie es in der Motion heißt.
Eingereicht wurde der Antrag von Ständeratspräsident Fabio Regazzi (Mitte/TI). Der Vorstoss wurde im März vom Ständerat angenommen. Auch diesen Punkt wird nun der Nationalrat behandeln.