In einer bevorstehenden Beratung des Zuger Kantonsrats steht ein Vorschlag zur Debatte, der einen Steuerrabatt bei Überschüssen vorsieht. Der Regierungsrat schlägt vor, dass sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen im Falle eines Ertragsüberschusses Teile ihrer gezahlten Steuern zurückerhalten sollen. Die ersten 50 Millionen Franken des Überschusses bleiben dem Kanton jedoch erhalten; maximal 50 Prozent der übrigen Mittel könnten für den Rabatt verwendet werden.
Die bürgerliche Mehrheit im Zuger Kantonsrat könnte sich für die Annahme dieses Antrags entscheiden. Doch die linken Parteien lehnen das Vorhaben ab und erwägen ein Referendum, sollten ihre Bedenken ignoriert werden. Wie vom “Blick” berichtet, kritisiert der ALG-Kantonsrat Luzian Franzini den Vorstoß als ungerecht, da vor allem Multimillionäre profitieren würden, während diejenigen, die es am meisten benötigten, nur marginale Vorteile erhielten.
Avenir Suisse, eine liberale Denkfabrik, argumentiert in einem Artikel, dass Steuerüberschüsse nicht einfach als “schöne Überraschungen” abgetan werden sollten. Demnach würden überschüssige Einnahmen dazu führen, dass Bürger mehr Steuern zahlen, als für die bereitgestellten Leistungen erforderlich wäre. Als Lösung schlägt die Denkfabrik vor, Steuerrückvergütungen einzuführen.
Der Kanton Zug gilt aufgrund seiner finanziellen Stärke und regelmäßig erzielten Überschüsse als geeignet für solche Maßnahmen. Er verfügt über einen der niedrigsten Nettoverschuldungsquotienten aller Kantone, was die Attraktivität des Vorschlags unterstreicht.
Quellen: Traktandenliste des Zuger Kantonsrats; Beitrag von Avenir Suisse zu Steuerrückvergütungen und Budgetierungen; Artikel im “Blick”.