Mit einer Reform der Altersvorsorgeabsicherung (AHV) beabsichtigt der Bundesrat, die Zahl der vorzeitigen Pensionierungen zu verringern. Eine Erhöhung des AHV-Alter soll jedoch nicht erfolgen.
Arbeitnehmer, die über das Alter von 65 Jahren hinaus beschäftigt sind, sollen zukünftig in der Lage sein, mehr Einkommen ohne zusätzliche Beitragszahlungen zur AHV zu erzielen. Die aktuelle Obergrenze für das Aufschieben des Rentenbezugs und die Verbesserung der Rente von 70 Jahren wird gestrichen. Zudem plant der Bundesrat, Frühverrentungen bei den Pensionskassen schwieriger zu machen. Das Mindestalter hierfür soll schrittweise angehoben werden – von derzeit 58 auf künftig 63 Jahre.
Die Reform wird jährliche Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Franken für die AHV bringen. Der Plan geht nun in die Vernehmlassung.