Ein angeklagter Sexualstraftäter hat den Wunsch, einer Behandlung zur Reduzierung seiner sexuellen Triebe zu unterziehen. Jedoch lehnen die Gerichte dies ab und begründen dies mit geringer Wirksamkeit in seinem Fall.
Vor dem Luzerner Kriminalgericht äußerte der Beschuldigte: «Entweder ich bekomme die Spritze oder verbleibe im Gefängnis bis zum Tod.» Er steht unter Anklage wegen des Missbrauchs minderjähriger Burschen aus Osteuropa und wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und elf Monaten verurteilt (zentralplus berichtete). Die Berufung ist noch anhängig, wobei die Unschuldsvermutung gilt.
Der über 70-Jährige bezieht sich mit der «Spritze» auf eine antiandrogene Therapie, auch bekannt als chemische Kastration. Diese vermindert männliche Sexualhormone und damit die Libido sowie sexuelle Fantasien. Ziel ist es, in Verbindung mit Psychotherapie, die Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern zu senken.
Die Behandlung kann Nebenwirkungen wie Depressionen oder Stimmungsschwankungen haben und wird in der Schweiz selten eingesetzt. Sie ist freiwillig, doch kann verwehrt werden.
Ein Gutachten kam zum Ergebnis, dass die Therapie allein zu wenig Nutzen bringen würde. Der Mann wünschte sich eine Verschiebung seiner Strafe zugunsten einer Behandlung plus ambulanter Psychotherapie, was jedoch abgelehnt wurde.
Vor dem Bundesgericht argumentierte er, sein Recht auf Selbstbestimmung werde verletzt und kritisierte die Entziehung der Freiheit ohne faire Chance zur Rehabilitation. Das Gericht folgte der Entscheidung des Kantonsgerichts basierend auf einem Gutachten, das feststellte, dass die Behandlung zwar die Libido hemme, die pädophile Neigung jedoch unverändert bleibe.
Der Beschuldigte hat vor zehn Jahren bereits wegen seiner Neigungen in Therapie gewesen und zeigt Symptome dissozialer sowie narzisstischer Persönlichkeitsstörungen, was die Therapiemöglichkeiten erschwert. Hafturlaub wird nur für medizinisch notwendige Behandlungen gewährt, eine chemische Kastration gilt jedoch als forensisch.
Trotz der Ablehnung bleibt der Luzerner hartnäckig und plant, bei der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht erneut auf die Therapie zu drängen.