Ein wegweisendes Urteil eines US-Gerichts hält die Aufmerksamkeit der Welt auf sich, da es erstmals Meta und Google wegen der psychischen Auswirkungen ihrer süchtig machenden Social-Media-Plattformen verurteilt. Angela Müller von AlgorithmWatch Schweiz bezeichnet das Urteil als bedeutend.
Ein Gericht in Los Angeles hat Meta (Facebook, Instagram) sowie Alphabet (Google, YouTube) für die psychischen Folgen von Social-Media-Sucht zur Verantwortung gezogen und der Klägerin, einer 20-Jährigen, drei Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Laut Angela Müller könnte dieses Urteil ein Wendepunkt sein, da es sich nicht auf die Inhalte der Plattformen konzentriert, sondern auf deren Design und Algorithmen. Die Gerichtsentscheidung zielt darauf ab, wie diese Elemente absichtlich Emotionen verstärken und manipulative Funktionen wie Autoplay oder Infinite Scroll nutzen.
Angela Müller betont, dass das Urteil die Geschäftsmodelle der Plattformen in den Blick nimmt, die sich ihrer Folgen bewusst sind. Mykola Makhortykh von der Uni Bern schätzt ein, dass dieses Urteil zu einem Präzedenzfall werden könnte und damit zukünftige Gerichtsentscheidungen beeinflusst.
Obwohl Meta und Google Berufung planen und das Verfahren sich daher verzögern kann, ist dies von Bedeutung, da zahlreiche ähnliche Klagen anstehen. In der Schweiz könnte dieses Urteil die politische Debatte über den Gesetzesentwurf zur Regulierung von Online-Plattformen beeinflussen, deren Vernehmlassung im Februar 2026 abgeschlossen wurde.
Müller kritisiert das Fehlen ausreichender Jugendschutzmaßnahmen im Entwurf und hofft auf Änderungen. Makhortykh erwartet keine sofortigen regulatorischen Veränderungen in der Schweiz, da diese schrittweise erfolgen.
Es ist möglich, dass Meta und Co. ihre Plattformen überdenken, um zukünftige Gerichtsfälle zu vermeiden. Allerdings stellt die Neugestaltung von Plattformen, die auf maximale Aufmerksamkeit ausgelegt sind, eine Herausforderung dar.
Das Urteil könnte auch die Diskussion über ein Social-Media-Verbot neu beleben, doch wie Müller betont, würde dies am Geschäftsmodell der Plattformen wenig ändern.