Der aktuelle Deepfake-Skandal in Deutschland zeigt die neue Dimension digitaler Gewalt und stellt Justiz sowie Politik vor Herausforderungen, die auch für die Schweiz gelten. Die Schauspielerin Collien Fernandes wurde ohne ihr Wissen zu einer Figur pornografischer Deepfakes gemacht. Sie macht ihren ehemaligen Ehemann, Christian Ulmen, dafür verantwortlich, was er jedoch bestreitet. Fernandes berichtet von langjähriger Ausbeutung durch Deepfake-Pornografie und einem virtuellen Missbrauchserlebnis. Nachdem der Fall durch den Spiegel bekannt wurde, führte dies in Deutschland zu Protesten und Forderungen nach strengeren Gesetzen. Fernandes wählte Spanien für ein Strafverfahren aufgrund seiner strengeren Regelungen aus.
Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig kündigte an, bald ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorzulegen. In der Schweiz wird die Diskussion über strafrechtliche Lücken bereits länger geführt. Der Fall des Aargauer Nationalrats Andreas Glarner mit einem fiktiven Video von Sibel Arslan brachte 2023 eine politische Debatte ins Rollen. Das Parlament hob daraufhin seine Immunität auf, um ein Strafverfahren zu ermöglichen.
Plattform X passte seinen KI-Bot Grok an, was die Erstellung von Deepfakes erleichterte und Tausende Frauen betraf. Die Folgen für Persönlichkeitsrechte sind tiefgreifend: Verletzungen der Intimsphäre und sexuellen Integrität können massive psychische Auswirkungen haben. Eine Harvard-Studie bezeichnete sexualisierte Deepfakes als Form von sexueller Gewalt, die weitreichende Folgen hat.
Die Zahl an Online-Deepfake-Videos hat sich in vier Jahren mehr als verfünffacht – 98 Prozent sind pornografisch und betreffen hauptsächlich Frauen. In der Schweiz ist es Opfern schwer, rechtlichen Schutz zu finden. Der Persönlichkeitsschutz ist fragmentarisch, wie Strafrechtsprofessoren Brigitte Tag und Martin Wyss bemängeln. Sie fordern eine Anpassung des Strafrechts.
Ein Beispiel für gesetzliche Lücken zeigt der neue Revenge-Porn-Paragraf, der sich nur auf echte Inhalte bezieht. Punktuelle Gesetzesänderungen sind nötig, aber auch die zeitgemäße Auslegung bestehender Tatbestände und angemessene Genugtuungen für Opfer.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass manipulierte Erwachsenenbilder als Kinderpornografie gelten können. Dies zeigt eine Erweiterung der Rechtsprechung auf digitale Gewaltformen wie Cyberstalking. Wyss fordert, dass große Plattformen in der Schweiz zur Überwachung und Entfernung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden müssten.
Während die EU mit dem Digital Services Act bereits Maßnahmen ergriffen hat, fehlt ein vergleichbares Gesetz in der Schweiz. Der Bundesrat plant eine Light-Variante zur Regulierung illegaler Online-Inhalte. Kurz vor den Vorwürfen gegen Ulmen startete Guido Fluri eine Initiative, um Plattformen stärker zu regulieren. Diese wird von Politikern verschiedener Parteien unterstützt.