Ein Brasilianer und ein Schweizer wurden am Donnerstag vom Bezirksgericht Bülach zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Richterin sprach dem 23-jährigen Brasilianer eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und einen Landesverweis über 8 Jahre aus. Der 30-jährige Schweizer erhielt 6 Jahre Haft ohne Bewährungsmöglichkeit. Sie agierten laut Gerichtsbeschluss als Bande beim bandenmässigen Raub, eine Tat mit Strafen von bis zu 20 Jahren.
Zweiundhalb Jahre zurück, im Herbst 2023, hatten die beiden junge homosexuelle Männer auf Dating-Plattformen kontaktiert und ihnen Falschtreffen in entlegenen Wäldern angeboten. Dort wartete ein Komplize, maskiert und mit einer Softair-Pistole bewaffnet. Die Opfer wurden nicht nur bedroht, sondern auch geschlagen; das schwerste Überfallopfer erlitt Rippenbrüche, Gesichtsverletzungen und eine Gehirnerschütterung.
In nur wenigen Wochen lockten die Täter vier Männer in diese Falle und raubten sie aus. Bei ihrem letzten Treffen wurde das Duo jedoch von der Polizei gestellt, die das Verhalten der beiden bereits im Visier hatte.
Am Gerichtsverhandlungstermin Anfang Februar äußerten sich beide Täter spärlich. Der Schweizer zeigte Reue, während der Brasilianer keine weiteren Aussagen machte. Die Verteidigung betonte, dass die Opferwahl nicht auf Homophobie beruhe, sondern auf deren Bereitschaft zu solchen Treffen.
Beide Männer blickten auf eine problematische Jugend mit Drogenkonsum und unstetem Leben zurück. Der Schweizer war bereits vorbestraft; der Brasilianer hatte in jungen Jahren ebenfalls Vergehen begangen.
Der Staatsanwalt verlangte für den Brasilianer 10,5 Jahre Haft plus 12 Jahre Landesverweis, für den Schweizer sogar 11,5 Jahre wegen weiterer Delikte. Die Richterin sah eine klare Rollenteilung: Der Schweizer war der „Lockvogel“, der Brasilianer das „ausführende Mitglied“.
Die Verteidiger hielten die Strafanträge für überzogen und forderten geringere Haftstrafen. Streitig blieb, welcher der beiden die schwere Gewalttat begangen hatte, bei der ein Opfer schwer verletzt wurde.
Das Gericht urteilte, dass es sich um den Brasilianer gehandelt habe. Erst das Abhören eines Telefonats zeigte, dass er für die gewaltsame Durchsetzung zuständig war, während der Schweizer zur Mäßigung aufrief.
Da bandenmässiger Raub als schweres Vergehen gilt, fielen die Strafen hoch aus. Der Brasilianer muss nach seiner Haftzeit acht Jahre lang den Schengenraum meiden; dies ist eine automatische Konsequenz der Katalogtat, die er begangen hat. Obwohl seine Familie in der Schweiz lebt und er hier geboren wurde, sah das Gericht das öffentliche Interesse an einem Landesverweis als überwiegend an.