Eine Person, die anwesend war, wurde als mutmaßliche Organisatorin der Veranstaltung identifiziert. Die CFCG hat ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Sie muss sich wegen vermuteter Verstöße gegen das Geldspielgesetz verantworten. Dabei gilt die Unschuldsvermutung.
Die Untersuchungen werden von der CFCG durchgeführt, die konsequent gegen illegale Geldspiele vorgeht. Jeder, der Casinospiele organisiert, bereitstellt oder betreibt, ohne eine erforderliche Konzession zu besitzen, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen vor.