In ihrem Urteil betonte die Vorsitzende Richterin Corinne Goetzmann, dass Zustimmung zu sexuellen Handlungen nicht bedeutet, jede Art von Handlung zuzustimmen. Sie ordnete an, Tariq Ramadan für acht Jahre unter gerichtliche Aufsicht zu stellen und verbot ihm jeglichen Kontakt mit den Opfern sowie die Verbreitung von Werken oder Äusserungen im Zusammenhang mit der Straftat. Nach Verbüssung seiner Strafe wurde ihm ein Einreiseverbot nach Frankreich auferlegt.
Der in Genf geborene Tariq Ramadan, Enkel des Begründers der ägyptischen Muslimbrüder Hassan al-Banna, hatte sich bereits vor der Schweizer Justiz wegen Vergewaltigung verantworten müssen. Vor dem Pariser Gericht wurde er seit dem 2. März wegen mutmaßlicher Vergewaltigungen an drei Frauen zwischen 2009 und 2016 angeklagt.
Zuvor war Ramadan in der Schweiz bereits für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung verurteilt worden, wobei das Bundesgericht im Sommer 2025 seinen Rekurs gegen das Urteil des Genfer Kantonsgerichts abwies. Die Richter fanden ihn schuldig an den Anklagepunkten der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer Frau nach einem Treffen in einem Genfer Hotel im Oktober 2008. Ramadan erhielt eine Strafe von drei Jahren Gefängnis, eines davon auf Bewährung.
SRF 4 News, 25.3.2026, 22 Uhr; sda/baus; lehl