Ein Gruppenleiter einer Kindertagesstätte, der des sexuellen Missbrauchs von mindestens 15 Kleinkindern über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren beschuldigt wird, steht nun vor einem verschobenen Prozess. Der Fall betrifft zwei Einrichtungen in Winterthur und der Region Bern. Im Frühjahr 2024 festgenommen, soll der Mann die Übergriffe während seiner Arbeit begangen haben, wobei er auch Videoaufnahmen davon anfertigte.
Die Anklageschrift wurde kürzlich veröffentlicht und enthüllt, dass die Verfahrensplanung geändert werden musste, da der amtliche Verteidiger sein Mandat niedergelegt hat. Die ursprünglichen Pläne für eine Gerichtsverhandlung Ende April wurden deshalb aufgeschoben.
Die Kita-Leitung in Winterthur widersprach Berichten über Anfragen nach Referenzen, und der Verteidiger bestätigte, dass sein Mandant sich größtenteils geständig zeigte. Die Gerichtsbehörde Bern-Mittelland teilte mit, dass aufgrund des Wechsels im Anwaltsbüro ein neuer Verhandlungstermin festgelegt werden muss.
Im Februar 2024 wurde der Beschuldigte wegen Verdachts auf Kinderpornografie inhaftiert. Bei Durchsuchungen wurden über 800 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden, darunter auch Aufnahmen von Übergriffen aus den betroffenen Einrichtungen. Die Staatsanwaltschaft Bern klagt ihn unter anderem wegen Schändung, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung an.
Obwohl der Mann bereits vorzeitig inhaftiert wurde und seine Geständnisse eine Verurteilung wahrscheinlich erscheinen lassen, bleibt er gemäß dem Rechtsgrundsatz unschuldig bis zum Beweis seiner Schuld. Kriminologe Dirk Baier betonte gegenüber Nau.ch die Notwendigkeit eines neuen Pflichtverteidigers und deutete an, dass der Vertrauensbruch zwischen Verteidiger und Mandanten ein schlechtes Zeichen sei.
Ein amtlicher Anwalt kann sein Mandat nur aus triftigen Gründen niederlegen, beispielsweise bei einem erheblichen Vertrauensverlust. Wie häufig dies vorkommt, ist laut Baier unbekannt. Falls es ein weit verbreitetes Problem wäre, wäre dies wahrscheinlich bekannt.
Opfer von sexualisierter Gewalt können Unterstützung durch die Opferhilfe in Anspruch nehmen und sich über ihre Rechte informieren unter www.opferhilfe-schweiz.ch.