Die provisorischen Ergebnisse zeigen, dass im letzten Jahr der Geschlechtseintrag laut Bundesamt für Statistik (BFS) 312 Mal von «Mann» auf «Frau» und umgekehrt 262 Mal geändert wurde. Der Kanton Zürich verzeichnete mit 120 die meisten Anpassungen, während es in Appenzell Innerrhoden keine gab. Mehr als die Hälfte der Änderungsanträge (56 Prozent) wurden von Personen unter 25 Jahren gestellt; Minderjährige benötigen hierfür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Das Schweizer Personenregister kennt nur die Geschlechter männlich und weiblich, wobei der Eintrag bei Geburt obligatorisch ist – auch wenn das Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist. Der Bund hat sich 2022 gegen einen dritten Geschlechtseintrag oder dessen Verzicht ausgesprochen.
Jährlich werden in der Schweiz zwanzig bis hundert Kinder geboren, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Die genaue Zahl trans Personen ist unbekannt; Schätzungen aus dem Ausland variieren zwischen 26’400 und 740’000.
Seit Beginn des Jahres 2022 kann die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister durch eine Erklärung beim Zivilstandesamt beantragt werden. Vorher war ein Gerichtsverfahren dafür notwendig.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter bezeichnete diese Praxisänderung 2020 als letzten Schritt eines langwierigen und schmerzhaften Prozesses. Kurz nach Einführung der neuen Regel wurden im Jahr 2022 insgesamt 1117 Einträge angepasst, während es 2023 bereits 713 waren.
Seitdem hat sich die Anzahl jährlicher Änderungen auf rund 600 Fälle eingependelt, wie eine Sprecherin gegenüber Keystone-SDA erklärte. Der Anteil der unter 25-Jährigen bleibt dabei relativ konstant.