Noelia Castillo war die jüngste Person in Spanien, die aufgrund von Sterbehilfe verstarb. Diese Entscheidung traf sie gegen den Willen ihrer Eltern. Beat Vogt von SRF berichtet: “Ihre leidvolle Geschichte begann im Kindesalter mit dem Elterntrennung und mehreren Pflegefamilien. Sie erlitt wiederholte schwere sexuelle Übergriffe, zuletzt eine Gruppenvergewaltigung.” Nach diesem Trauma versuchte sie sich das Leben zu nehmen und blieb querschnittsgelähmt.
Obwohl die behördliche Genehmigung bereits 2024 vorlag, musste sie fast zwei Jahre im Gerichtsprozess kämpfen. Ihr eigener Vater lehnte ihren Wunsch ab, unterstützt von einer christlichen Gruppe, während ihre Mutter ihn akzeptierte.
Der Fall der 25-Jährigen spaltet die öffentliche Meinung. Konservative Stimmen aus Politik und Kirche sehen darin ein Versagen der Gesellschaft: “Sterbehilfe wegen Depressionen ist ihrer Ansicht nach das Resultat, anstatt psychische Erkrankungen zu behandeln”, fasst Vogt zusammen.
Unterstützung erhielt Castillo von Regierungsmitgliedern und Gerichten. Sie betonten, dass es sich um die Entscheidung einer erwachsenen Frau handelte, die respektiert werden müsse. Sie litt nicht unter Depressionen, sondern an kontinuierlichen psychischen Schmerzen – eine Unterscheidung zu heilbaren psychischen Krankheiten.
Das Thema beschäftigt auch international: Ist Sterbehilfe für psychisch Erkrankte und junge Menschen überhaupt erlaubt?
In der Schweiz ist Sterbehilfe zugelassen, ohne gesetzlich festgelegtes Mindestalter. Manuel Trachsel vom Unispital Basel erklärt, dass Volljährigkeit oft gefordert wird, aber die Urteilsfähigkeit individuell geprüft werden muss.
Assistierter Suizid bei psychischen Leiden ist in der Schweiz selten und rechtlich ähnlich geregelt wie bei körperlichen Beschwerden: “Wichtig ist, dass der Suizidwunsch nicht ein Symptom der Krankheit ist”, betont Trachsel. Ein psychiatrisches Gutachten muss die Unheilbarkeit bestätigen.
Noelia erhielt im Spital eine tödliche Injektion – in der Schweiz verboten, assistierter Suizid hingegen schon lange erlaubt: Die Person führt selbst den letzten Schritt aus.
Der Begriff “aktive” und “passive” Sterbehilfe gilt als überholt. Trachsel differenziert zwischen Tötung auf Verlangen (in der Schweiz verboten) und assistiertem Suizid.
Noelia wollte selbstbestimmt sterben, trotz elterlichem Widerstand: “Kurz vor ihrem Tod sagte sie laut Vogt, dass das Glück ihrer Eltern nicht über dem ihrer Tochter stehen dürfe.”
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