In den vergangenen Jahren stand das Thema Tempo 30 im Herti-Quartier von Zug regelmäßig zur Diskussion. Mit einem neuen Beschluss möchte der Stadtrat nun auf verschiedenen Straßen dauerhaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführen. Die Fokussierung liegt insbesondere auf der Verbesserung der Schulwegsicherheit und dem Schutz des Veloverkehrs.
Während eines früheren Bauprojekts lenkte die Stadt den Verkehr vorübergehend um, was unter den Anwohnern zu erhöhter Unsicherheit führte. Daraufhin wurde Tempo 30 temporär eingeführt. Diese Maßnahme soll nun dauerhaft umgesetzt werden. Die betroffenen Straßenabschnitte sind: Allmendstrasse zwischen Weststrasse und An der Lorze, Feldstrasse zwischen An der Lorze und Nordstrasse sowie Weststrasse zwischen Allmendstrasse und Hertistrasse.
Das Tempo-30-Konzept wird in die bestehenden Zonen im Herti-Quartier und in der Gartenstadt integriert. Ein vom Stadtrat erwähntes Verkehrsgutachten belegt, dass diese Änderung die Sicherheit für Schulkinder sowie Radfahrer steigern kann. Ziel ist es zudem, den Durchgangsverkehr weniger attraktiv zu machen und gleichzeitig die verkehrsbedingte Belastung im Quartier zu verringern. Die Strassen sollen dabei ihre Hauptfunktion als Verbindungswege behalten.
Neben der Geschwindigkeitsregelung ändert sich auch das Parkregime auf den betroffenen Straßenabschnitten: Das Parkieren wird generell verboten, außer an ausgewiesenen Stellen. Dort ist zwischen 7 und 19 Uhr eine maximal zweistündige Parkdauer mit Parkscheibe erlaubt, während Inhaber der Parkkarte Nr. 9 unbeschränkt parken dürfen.
Die Stadt hat die Eltern- und Lehrergruppe Herti sowie den Quartierverein Zugwest in den Entscheidungsprozess einbezogen, die beide die dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung unterstützen. Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat muss noch eine Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons eingeholt werden. Erst dann wird der Entscheid im Amtsblatt veröffentlicht.