Im Zuge des Absturzes einer Gondel der Titlisbahnen am 18. März hat die Staatsanwaltschaft Nidwalden eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung und Störung des öffentlichen Verkehrs eingeleitet. Betroffen sind der technische Leiter sowie ein weiterer Mitarbeiter der Titlis-Bergbahnen, wobei für alle die Unschuldsvermutung gilt.
Die Justiz vermutet aufgrund vorläufiger Beweisaufnahmen und Zeugenaussagen eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch die Bahnangestellten unter den damaligen Wetterbedingungen. Insbesondere steht das Vorgehen der Verantwortlichen bei starken Winden am Tag des Unglücks im Mittelpunkt.
Ein historischer Rückblick zeigt, dass in den vergangenen 18 Jahren drei ähnliche Seilbahnunfälle in der Schweiz auftraten. In allen Fällen waren extreme Windböen die Ursache, und das Schicksal der Betroffenen hing maßgeblich von der Reaktion auf Windalarme ab.
Beim letzten Vorfall am Titlis verlor eine 61-jährige Frau ihr Leben. Ein vergleichbares Ereignis ereignete sich 2019 bei der Rotenfluebahn im Kanton Schwyz, wobei ein rechtzeitiges Reaktionsverhalten des Personals dazu führte, dass keine Verletzten zu beklagen waren.
Im Gegensatz dazu hatte ein Unfall am 3. Januar 2008 bei der Sesselbahn Fallboden der Wengernalpbahn schwere Folgen: Ein Tourist kam ums Leben, und mehrere Personen wurden verletzt. Obwohl Windalarm gegeben war, entschieden die Verantwortlichen nicht sofort für einen Betriebsstopp.
Für die Angestellten der Wengernalpbahn gab es keine rechtlichen Konsequenzen; ein Untersuchungsrichteramt stellte 2009 seine Ermittlungen ohne Anklage ein. Auch beim Unglück bei der Rotenfluebahn wurde nie eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Das aktuelle Verfahren gegen die Titlisbahnen konzentriert sich auf das Reaktionsverhalten im Umgang mit Windwarnungen, insbesondere darauf, wann und wie die Warnsignale von den Beteiligten adressiert wurden. Zentral ist auch die Frage, warum eine Passagierin nicht rechtzeitig evakuiert wurde, obwohl dies kurz vor dem Unfall möglich gewesen wäre.
Während Strafverfolgungsbehörden Schuldfragen klären, analysiert die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) den Vorfall unter sicherheitstechnischen Aspekten. Die Sust könnte künftig frühzeitige Evakuierungen bei Windalarm oder zusätzliche Windmessanlagen empfehlen, um ähnliche Unfälle zu verhindern. Das Ziel der Untersuchung ist es, die Sicherheit von Seilbahnreisenden zu erhöhen.