Die Thurgauer Verfassung sieht vor, dass wichtige und grosse Geschäfte zur Volksabstimmung gelangen. Dabei ist festgelegt, ab welcher Summe ein obligatorischer oder fakultativer Referendum stattfinden muss. Nun wird eine Verdoppelung der Ausgabengrenzen in allen Bereichen vorgeschlagen.
Dem Thurgauer Kantonsparlament soll es erlaubt werden, eigenständig über einmalige Ausgaben bis zu sechs Millionen Franken zu entscheiden. Der Regierungsrat darf künftig Geschäfte bis zu 200’000 Franken alleine regeln, nachdem diese Grenze bisher bei 100’000 Franken lag.
Die letzte Anpassung der Ausgabengrenzen erfolgte 1990. Seitdem stiegen die Gesamtausgaben des Kantons von rund 700 Millionen auf etwa 2,8 Milliarden Franken an, wie es aus kantonalen Berichten hervorgeht. Die Regierung sieht darin eine Rechtfertigung für mehr finanzielle Kompetenz und bezeichnet die vorgeschlagene Verdoppelung als sachlich gerechtfertigt und moderat.
Ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Mitgliedern der SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und SVP, setzt sich für ein Ja zur Vorlage ein. Sie alle befürworten eine Anhebung der Grenzwerte sowohl für obligatorische als auch fakultative Referenden.
Trotz breiter politischer Unterstützung gibt es auch Gegenstimmen. EDU und Aufrecht, die im Parlament vertreten sind, haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Sie halten die bestehende Regelung für angemessen und befürchten Einschränkungen der demokratischen Rechte der Bevölkerung bei höheren Ausgaben ohne Volksabstimmung.
In Schaffhausen entscheiden die Stimmberechtigten am 14. Juni ebenfalls über eine Erhöhung der Ausgabengrenzen. Dort soll der Regierungsrat in Zukunft über einmalige Ausgaben bis zu 200’000 Franken und das Parlament über Beträge bis zu 1,5 Millionen Franken ohne Urnenbeschluss verfügen dürfen.
Regionaljournal Ostschweiz, 11.5.2026, 17:30 Uhr