Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen die UBS im Rahmen des sogenannten Mosambik-Schulden-Skandals eingestellt. Im Zentrum standen Kredite in Höhe von rund zwei Milliarden US-Dollar, die vom ehemaligen Credit-Suisse-Ableger in London vergeben wurden und teilweise durch Korruption verschleudert wurden. Das Gericht entschied, dass strafrechtliche Verantwortlichkeiten der UBS für frühere Missstände bei der Credit Suisse nicht übertragbar sind.
Das Bundesstrafgericht erklärte weiterhin, dass die UBS keinen Einfluss auf diese damaligen Transaktionen hatte. Dennoch führt die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Geldwäscherei gegen mindestens eine beteiligte Person fort.