Das Bundesgericht entschied, dass pflanzliche Produkte nicht mit dem Begriff «Milch» benannt werden dürfen. Diese Regelung betrifft unter anderem den Haferdrink von Danone Schweiz, der bei Migros und Coop verkauft wird und auf dessen Verpackung steht: «SHHH…. THIS IS NOT MILK», wobei das i durch einen milchigen Tropfen ersetzt ist. Das Kantonale Labor Zürich hält die Aufmachung für irreführend, da sie bei Konsumentinnen und Konsumenten zu Verwechslungen mit echter Milch führen könnte. Auch das Verwaltungsgericht Zürich sieht darin eine täuschende Gesamtaufmachung.
Laut Schweizer Lebensmittelgesetzgebung müssen pflanzliche Ersatzprodukte eindeutig gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit tierischen Produkten zu vermeiden. Vegane Produkte dürfen beispielsweise nicht als «Blutwurst», «Fleischkäse» oder «Salami» bezeichnet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) versucht durch ein Informationsschreiben an die kantonalen Behörden eine einheitliche Auslegung sicherzustellen, wobei negative Auslobungen wie «Ich bin keine Milch» als irreführend gelten.
SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi merkt an, dass das Urteil möglicherweise veraltet wirke, da viele Menschen heute zwischen tierischer und pflanzlicher Milch unterscheiden können. Dennoch schafft es Klarheit in einer rechtlich unklaren Situation. Während EU-Recht oder das Infoblatt des BLV nicht bindend sind, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts verbindlich.
Das Gericht entschied mit vier zu eins Stimmen gegen Danone: Milch stammt von Tieren und pflanzliche Produkte dürfen nicht als «Milk» bezeichnet werden. Eine Richterin kritisierte, dass das Urteil übertrieben sei, da niemand annehmen würde, es handle sich um Kuhmilch. Dennoch setzte sich ihre Meinung nicht durch.
Vor einem Jahr untersagte das Bundesgericht die Bezeichnung «Planted Chicken», da sie mit Hühnerfleisch verwechselt werden könnte. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist der Ansicht, dass Produkte nicht als etwas bezeichnet werden sollten, was sie nicht sind. Josianne Walpen von der SKS betont die Wichtigkeit klarer Produktkennzeichnungen.
Karola Krell Zbinden, Geschäftsführerin des Verbands Swiss Protein Association (SPA), argumentiert, dass pflanzliche Alternativen innovativ und erkennbar sein sollten. Sie sollten einen Bezug zu tierischen Produkten aufweisen, ohne zu Verwirrungen zu führen.
Das Urteil unter der Nummer 2C_47/2025 setzt somit klare rechtliche Standards für die Kennzeichnung pflanzlicher Produkte.